Bebauungsplan Aufstellung

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
       

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
     

    Ansprechpartner

    Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 4 - Bauen, Wohnen und Umwelt

    Beschreibung

    Der Fachbereich 4 - Bauen, Wohnen und Umwelt - ist zuständig für den Verkauf von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken und alles was mit Grundstücken und Stadtplanung zusammenhängt. Hier erhält man Auskunft über die Dorfgemeinschaftshäuser und die Mehrzweckhallen, das Bürgerhaus und die Grillhütten, die städtischen Grünanlagen, die Brunnen und die Teiche, die Kinderspielplätze und die Sportstätten, das Hallenbad sowie die Friedhöfe und das Bestattungswesen.

    Adresse

    Postanschrift

    Landgrafenstraße 12

    37235 Hessisch Lichtenau

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05602 807-153

    Telefax: 05602 807-132

    E-Mail: info@hessisch-lichtenau.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Erschließungsplan, Bauen, Bauamt, Bebauungsplan, Baugebiet, Flächennutzungsplan, Bauwesen, Bebauung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English