Veranstaltung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Magistrat der Kreisstadt Eschwege - Geschäftsbereich 2 - Bürgerdienstleistungen und Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Obermarkt 22

    37269 Eschwege

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadtverwaltung@eschwege-rathaus.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
    Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

    Formulare

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Genehmigung, Flohmarkt, Ordnungsamt, Standplatz, Standplatzgenehmigung, Straßenverkauf, Märkte, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English