Bewachung Erlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:
- Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
- Personenschutz
- Objektschutz
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Fachdienst 1.2 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Stadtverwaltung:
Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)
Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)
Servicebüro:
Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)
Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)
Sa.10:00 - 13:00 Uhr (mit Terminvergabe, nur Servicebüro, telefonisch erreichbar unter 05652 9585-322 )
Kontakt
Telefon: 05652 9585-300
Telefon: 05652 9585-301
Telefon: 05652 9585-302
Telefon: 05652 9585-303
Telefon: 05652 9585-304
Telefax: 05652 9585-309
E-Mail: ordnungsamt@bad-sooden-allendorf.de
Kontaktperson
Frau Xenia Aßmann (Sachbearbeiterin)
Herr Thorsten Harwardt (Sachbearbeiter)
Herr Rainer Langefeld (Fachdienstleiter Fachdienst 1.2 Sicherheit und Ordnung)
Herr Hubert Scholz (Ordnungspolizeibeamter)
Frau Katja Zeich-Schneider (Ordnungspolizeibeamte)
Telefon Festnetz: +49 5652 9585-303
Fax: +49 5652 9585-309
Internet
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Rechtsgrundlage(n)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Bewachungsverordnung
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
- 6. VO zur Änderung d. Gewerberecht-Zuständigkeitsverordnung vom 05.06.2018
Fristen
Keine.
Kosten
Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen