Förderschule Aufnahme

    Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule

    Beschreibung

    Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.

    Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.

    Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.

    Zuständigkeit

    In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

    Ansprechpartner

    Hessisches Kultusministerium

    Aktuelles

    Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 10

    65185 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.

    Kontakt

    Telefon: 0611 368-0

    Telefax: 0611 368-2099

    E-Mail: poststelle@kultus.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HKM

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bad Sooden-Allendorf, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    37242 Bad Sooden-Allendorf

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathofplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Kirchstraße
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Ladesäulen für E-Fahrzeuge, während Ladevorgang gebührenfrei
    Anzahl der Stellplätze: 2

    Behindertenparkplatz: Rathofplatz hinter Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Rathofplatz bei Landivisiaupark
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Rathofplatz bei Landivisiaupark
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Ackerstraße
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung:

    Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Servicebüro:

    Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Sa.10:00 - 13:00 Uhr (mit Terminvergabe, nur Servicebüro, telefonisch erreichbar unter 05652 9585-322 )

    Kontakt

    Telefon: 05652 9585-0

    Telefax: 05652 9585-109

    E-Mail: stadt@bad-sooden-allendorf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Behindertengerechter Eingang auf der Rückseite des Rathauses

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Werra-Meißner-Kreis - Stab Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 15

    37269 Eschwege

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude
    Gebührenfrei

    Parkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbahnhof Eschwege
      Linien:
      • Bus: Linie alle Linienverkehre im Raum Eschwege und Umgebung
    • Haltestelle: Stadtbahnhof Eschwege
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie R 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Abweichende Sprechzeiten:

    Straßenverkehrsbehörde Eschwege
    Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
    Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
    Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

    Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
    Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

    Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon: 05651 302-3610

    Telefax: 05651 302-3618

    E-Mail: wmk@werra-meissner-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47

    BIC: HELADEF1ESW

    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Weitere Informationen

    Parkplatz: ausreichende Parkmöglichkeiten am Gebäude, Anzahl: 20, Gebührenpflichtig: Nein

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 04.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sonderschule, Förderschule, Schulaufsicht, Hilfsschule, Schule, HKM

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English