Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Personalausweis: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

    Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 1.3 Standesamt und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    37242 Bad Sooden-Allendorf

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung:

    Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Servicebüro:

    Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Sa.10:00 - 13:00 Uhr (mit Terminvergabe, nur Servicebüro, telefonisch erreichbar unter 05652 9585-322 )

    Kontakt

    Telefon: 05652 9585-320

    Telefon: 05652 9585-321

    Telefon: 05652 9585-322

    Telefon: 05652 9585-323

    Telefon: 05652 9585-324

    Telefax: 05652 9585-329

    E-Mail: servicebuero@bad-sooden-allendorf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bad Sooden-Allendorf, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    37242 Bad Sooden-Allendorf

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathofplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Kirchstraße
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Ladesäulen für E-Fahrzeuge, während Ladevorgang gebührenfrei
    Anzahl der Stellplätze: 2

    Behindertenparkplatz: Rathofplatz hinter Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Rathofplatz bei Landivisiaupark
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Rathofplatz bei Landivisiaupark
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Ackerstraße
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung:

    Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Servicebüro:

    Mo.bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Do. 08:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 18;00 Uhr (mit Terminvergabe)

    Sa.10:00 - 13:00 Uhr (mit Terminvergabe, nur Servicebüro, telefonisch erreichbar unter 05652 9585-322 )

    Kontakt

    Telefon: 05652 9585-0

    Telefax: 05652 9585-109

    E-Mail: stadt@bad-sooden-allendorf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Behindertengerechter Eingang auf der Rückseite des Rathauses

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustanzeige
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Identitätsdokument, Verloren, Neuer PA, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, Verlust, Perso, Ausweis beantragen, neuer Personalausweis, PA, verloren, Personaldokument, Ausweis ausstellen, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English