Frühe Hilfen (Kinder-/Jugendschutz) Angebot

    Frühe Hilfen

    Beschreibung

    Während der Schwangerschaft oder nach der Geburt eines Kindes sind Familien mit einer völlig neuen Situation konfrontiert, die es zu meistern gilt. Nicht selten fühlen sich Eltern in dieser neuen Lebensphase erschöpft oder auch überlastet. Neben dem Neugeborenen müssen eventuell zusätzlich ein oder mehrere Geschwisterkinder versorgt werden und der normale Alltag ist nebenbei auch noch zu bewältigen.

    Unterstützung in dieser Zeit bieten die Netzwerke und Angebote der Frühen Hilfen.

    Frühe Hilfen setzen an den Ressourcen der Familien und Lebensgemeinschaften an, stärken ihr Selbsthilfepotential, vermitteln aber auch Orientierung und weitergehende Hilfen in schwierigen Lebenssituationen.

    Frühe Hilfen haben immer auch das Ziel, die Unterstützung für Mütter und Väter zu verbessern und auszuweiten. Sie ermöglichen die frühzeitige Unterstützung von Familien am Beginn der Elternschaft bevor sich Belastungen verfestigen und wirken dadurch präventiv. Eine bessere Versorgung der Familien soll auch durch die Vernetzung aller Akteure im Bereich der Frühen Hilfen geschaffen werden. In Hessen gibt es flächendeckend in allen 33 Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten eine Koordinationsstelle für die Frühen Hilfen. Die hessischen Netzwerkkoordinierenden sind die Ansprechpartner und Lotsen vor Ort für Familien und Fachkräfte.

    Der Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen in Hessen ist ein wichtiger Schwerpunkt der hessischen Familienpolitik. Ziel ist, Eltern insbesondere während der Schwangerschaft und in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes zu begleiten und zu unterstützen. Dazu gehört auch der Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen. Dabei handelt es sich um staatlich examinierte Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen mit einer Zusatzqualifikation. Diese befähigt sie dazu, Eltern und Familien in belastenden Lebenssituationen zu unterstützen und zu begleiten. Familienhebammen unterstützen Familien bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes, Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen bis zu drei Jahren. Die Fachkräfte unterstützen bei der gesundheitlichen Versorgung und leisten psychosoziale Unterstützung.

    Unter anderem geben sie Informationen und Anleitung zu Pflege, Ernährung, Entwicklung und Förderung des Kindes. Bei Bedarf werden weitere Hilfen vermittelt. Die Gesundheitsfachkräfte sind damit für Familien wichtige Lotsen/Lotsinnen durch die zahlreichen Angebote in den Kommunen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Über Angebote und Projekte im Bereich Frühe Hilfen informiert Sie Ihre örtlich zuständige Netzwerkkoordinierungsstelle Frühe Hilfen. Die Adressen und Ansprechpartner finden Sie unter den angegebenen Links.

    Zur Koordinierung der Netzwerkarbeiten in den Kommunen und als Schnittstelle zur Koordination auf Bundesebene wurde im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eine Fachstelle eingerichtet.

    Ansprechpartner

    Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 4 - Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1 und 9

    37269 Eschwege

    (Hauptsitz Kreisverwaltung)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenpflichtig

    Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schlossplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 2, 3, 4, 78, 200, 231, 235

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    37255 Eschwege

    (- Postadresse -)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenpflichtig

    Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schlossplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 2, 3, 4, 78, 200, 231, 235

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Abweichende Sprechzeiten:

    Straßenverkehrsbehörde Eschwege
    Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
    Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
    Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

    Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
    Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

    Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon: 05651 302-0

    Telefax: 05651 302-1999

    E-Mail: wmk@werra-meissner-kreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47

    BIC: HELADEF1ESW

    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 20.03.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Schlafprobleme, Hebammenhilfe, Kinderschutz, Säuglingspflege, Schwangerschaft, Suchtprävention, Neugeborene, Mutter, Unterstützung, Erziehung, Pflege, Stillen, Geburt, Vorsorge, Prävention, Kinderkrankenschwestern, Unfallverhütung, Pflege, Säugling, Babys

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English