Veranstaltung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Willingen (Upland)

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldecker Straße 12

    34508 Willingen (Upland)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Mühlenberg (hinter dem Rathaus)
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Kein Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon: 05632 401-0

    Telefax: 05632 401-147

    E-Mail: post@gemeinde-willingen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldecker Straße 12

    34508 Willingen (Upland)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr Montag - Donnerstag 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05632 401-0

    Telefax: 05632 401-128

    E-Mail: post@gemeinde-willingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
    Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

    Formulare

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Genehmigung, Flohmarkt, Ordnungsamt, Standplatz, Standplatzgenehmigung, Straßenverkauf, Märkte, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English