Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Personalausweis - Adresse ändern

    Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.

    Beschreibung

    Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.

    Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Willingen (Upland)

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldecker Straße 12

    34508 Willingen (Upland)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Mühlenberg (hinter dem Rathaus)
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Kein Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon: 05632 401-0

    Telefax: 05632 401-147

    E-Mail: post@gemeinde-willingen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldecker Straße 12

    34508 Willingen (Upland)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr Montag - Donnerstag 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05632 401-0

    Telefax: 05632 401-128

    E-Mail: post@gemeinde-willingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Neuer PA, ePA, Perso ändern, elektronischer Personalausweis, Ausweis, Elektronisch, Meldeadresse, Personaldokument, ändern, nPA, Adresse, nPA, Wohnsitz, Personalausweis, Adressinformationen, Änderung, neuer Personalausweis, Personalausweis Änderung, Anschrift, Perso, neu, PA, Identitätsnachweis, Ausweis ändern, Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English