Bewachungsgewerbe ErlaubnisOnline erledigen

    Bewachung Erlaubnis

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:

    • Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
    • Personenschutz
    • Objektschutz

    Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

    Hinweise für Waldeck: Gewerbe- An,- Ab,- und Ummeldung

    Grundsätzlich ist der Beginn, bzw. die Änderung einer gewerblichen Tätigkeit oder die Verlegung des Betriebes der zuständigen Behörde gem. § 14 der Gewerbeordnung anzuzeigen.
    Für spezielle gewerbliche Tätigkeiten sind neben der eigentlichen Anzeige weitere Unterlagen / Bedingungen / Voraussetzungen erforderlich.

    Beiblatt

    Gewerbeanmeldung

    Gewerbeabmeldung

    Gewerbeummeldung


    Bearbeitungsdauer: sofort

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Landkreise, die kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt/Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden) und Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau und Rüsselsheim/Main).

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung, Gewerbe und Sozialversicherung

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 08. Dez

    35066 Frankenberg (Eder)

    Kontakt

    Telefon: 05631 954-1340

    E-Mail: recht-komm@lkwafkb.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Waldeck, Stadt - Ordnungsamt

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    34513 Waldeck

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 18:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05634 709-0

    Telefax: 05634 709-45

    E-Mail: ordnungsamt@waldeck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldeck: Gewerbe- An,- Ab,- und Ummeldung

    Gewerbeordnung
    Gewerbeordnung
    Paragraph: § 14

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.

    Hinweise für Waldeck: Gewerbe- An,- Ab,- und Ummeldung

    Gewerbe-An-, Ab- und Ummeldungen

    28,00 €

    Ausstellen einer Bescheinigung

      8,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de