Abfallgebühren
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung allgemein
Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:
Restmüll
Biomüll
Papier
Gelbe Tonne
Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.
Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für
Altglas
Altkleider
Altreifen
Batterien
Baum- und Strauchschnitt
Bauschutt und Baustellenabfall
Elektro- und Kühlgeräte
Sondermüll
Sperrmüll
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Restmüll
In die Restmülltonne gehören:
Alles, was nicht in die anderen Sammelsysteme gehört, z. B.
Nicht in die Restmülltonne gehören:
Falls gelegentlich mehr Restmüll anfällt, können Sie hierfür Abfallsäcke zum Preis von 3,00 EUR/Stück im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, oder im Bürger- und Tourismusbüro, Stadtteil Waldeck, erwerben, die bei der regelmäßigen Abfuhr mitgenommen werden.
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Sperrmüll
Was gehört zum Sperrmüll?
Sperrmüll sind Einrichtungsgegenstände aller Art aus Haushaltungen, die wegen ihrer Größe und Sperrigkeit nicht in die bereitgestellten Müllbehälter passen.
Dies sind Gegenstände wie z. B.:
unbrauchbare Haus- und Gartenmöbel (Tische, Schränke, Liegemöbel, Kleinmöbel, Stühle, Regale, Regentonnen, Leitern)
Sprungrahmen, Matratzen, Federbetten
Teppiche und Teppichreste
sonstige Einrichtungsgegenstände
Kunststoffwannen und -fässer
Fahrräder
Kinderspielzeuge
Lampen
Fuß- und Gardinenleisten
Spiel- und Freizeitzubehör wie Sandkasten, Schlitten, Skier, Puppenwagen, Planschbecken
Unter den Sperrmüllbegriff fallen nicht:
Kfz-Teile und Altreifen
Garten- und Grünabfälle
mit Abfall gefüllte Kartons und Säcke
schadstoffhaltige Abfälle wie z. B. Kfz-Batterien, Leuchtstoffröhren, Farben, Lacke
Bauschutt wie z. B. Natursteinplatten, Wasch- und Toilettenbecken, Fliesen, Fensterglas
Baustellenabfall wie Bauholz, Türen, Fenster, Zäune, Isoliermaterialien
Die Sperrmüllabfuhr ist mittels der Entsorgungskarten bei der Stadtverwaltung, Ansprechpartner ist Frau Schneegaß, Steueramt, Tel. 05634/709-18, zu beantragen. Der Entsorgungsauftrag wird von der Stadtverwaltung an die Firma Fehr weitergeleitet.
Sperrmüllkarten erhalten Sie bei den Ortsvorstehern, im Tourismusbüro (Marktplatz) im Stadtteil Waldeck oder im Rathaus im Stadtteil Sachsenhausen, sowie hier als Download. Bitte denken Sie daran, dass die Antwortkarte ausreichend zu frankieren ist!
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt kostenlos und gilt nur für Privathaushalte, die bewohnt sind.
Bitte beachten Sie, dass jeder Haushalt nur max. 1 - 2 mal im Jahr Sperrmüll anmelden kann. Es dürfen nur haushaltsübliche Kleinmengen angemeldet werden mit einer Menge von ca. 2,5 cbm bzw. 300 kg. Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auf eigene Kosten zu entsorgen.
Nur die angemeldeten Sperrmüllabfälle werden berücksichtigt und zum jeweiligen Termin, der durch die Stadtverwaltung mitgeteilt wird, mitgenommen.
Kühl- und Elektrogeräte sowie Metallschrott werden nicht mitgenommen.
Der Sperrabfall muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr sichtbar bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass Privatwege von der Firma Fehr nicht betreten werden dürfen.
Die Sperrmülltermine finden Sie hier zum Download
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Altglas
Altglas werfen Sie bitte in die im gesamten Stadtgebiet und allen Ortsteilen stehenden Altglascontainer.
Hierbei wird nach Farben getrennt gesammelt (Weiß-, Braun- und Grünglas). Andersfarbiges Glas kann bei Grünglas eingeworfen werden.
Achtung:
Fenster- und Spiegelglas, Ton- und Steingutflaschen, Porzellan sowie Glühbirnen gehören auf keinen Fall in die Altglascontainer, sondern müssen über die Graue Tonne entsorgt werden.
Gläser und Flaschen sollten ohne Schraubverschlüsse, Kronkorken oder Aludeckel und vollständig entleert eingeworfen werden.
Standorte der Altglascontainer
Stadtteil Alraft
am Feuerwehrgerätehaus
Stadtteil Dehringhausen
An der Bicke / Ringstraße (bei Wanderkarte)
Stadtteil Freienhagen
hinter der Stadthalle
Stadtteil Höringhausen
Im Hof (Parkplatz bei der Teichanlage)
Stadtteil Netze
Am Taubentor
Stadtteil Nieder-Werbe
Reiherbachstraße (bei der Feuerwehr)
Stadtteil Nieder-Werbe/Scheid
Bringhäuser Straße
Stadtteil Ober-Werbe
Kampmühle (zwischen Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr
Stadtteil Sachsenhausen
Am Oberen Tor 13 (beim städtischen Bauhof)
Stadtteil Selbach
Wendeplatz
Stadtteil Waldeck
Pfeifenstraße und Ederseerandstraße (gegenüber Schiffsanleger)
An Sonn- und Feiertagen ist der Einwurf von Altglas verboten. Auch sollte selbstverständlich auf die Mittags- und Nachtruhe Rücksicht genommen werden.
Nehmen Sie mitgebrachte Pappkartons oder ähnliches wieder mit zurück und lassen diese nicht neben den Glascontainern liegen.
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Altkleider
Altkleider, Textilien und Schuhe gehören nicht zum Abfall.
Tragbare Bekleidung, Wäsche, Strickwaren, Hüte, Heimtextilien aller Art sowie paarweise gebündelte Schuhe werfen Sie bitte in die dafür vorgesehenen Behälter.
Die gesammelten Textilien werden an Bedürftige kostenlos ausgegeben oder für Katastrophenfälle bevorratet.
An folgenden Stellen stehen Altkleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK):
Stadtteil Freienhagen
hinter der Stadthalle (bei den Altglascontainern)
Stadtteil Höringhausen
Im Hof (Parkplatz bei der Teichanlage)
Stadtteil Netze
Spielplatz am Dorfgemeinschaftshaus
Stadtteil Nieder-Werbe
am Feuerwehrgerätehaus
Stadtteil Sachsenhausen
Am Oberen Tor 13 (städtischer Bauhof)
Stadtteil Waldeck
Pfeifenstraße
Desweiteren können auch Sammelbehälter von anderen Organisationen und Firmen auf privaten Parkplätzen von Verbrauchermärkten stehen.
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Altreifen
Bei Altreifen haben Sie die Möglichkeit, diese bei der Altreifensammlung abzugeben.
Die Einsammlungstermine finden Sie hier bzw. im Müllkalender hier auf unserer Homepage.
In kleineren Mengen können diese auch zu den üblichen Öffnungszeiten am Bauhof abgegeben werden.
Preise hierzu erfragen Sie bitte bei der
Firma
Altreifenentsorgung
Jörg Krautwald
Hauptstraße 4
37235 Hessisch Lichtenau
Tel. 05602/3253
Mobil 0173/2867548
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Batterien
Der Handel ist verpflichtet, verbrauchte Batterien kostenfrei zurückzunehmen.
Außerdem gibt es Sammelbehälter in folgenden Gebäuden:
Auto- und Motorradbatterien sind beim Handel abzugeben.
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Baum- und Strauchschnitt
Es wird kein Baum- und Strauchschnitt mehr von Grundstücken durch unser Bauhofpersonal abgeholt.
Sie haben jedoch die Möglichkeit der kostenlosen Anlieferung am
Städtischen Bauhof,
Am Oberen Tor 13,
Stadtteil Sachsenhausen
Wurzeln werden nur angenommen, wenn sie vollständig von Erde befreit sind.
Für Rückfragen können Sie sich jederzeit an uns wenden unter
Tel. 0 56 34 -7 09 -18 (Frau Schneegaß)
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Bauschutt und Baustellenabfall
Diese Abfälle können Sie an unserem städtischen Bauhof, Am Oberen Tor 13, Stadtteil Sachsenhausen, sortiert gegen Entgelt entsorgen.
Zum Bauschutt gehören u. a.
Beton, Dachziegel, Grabsteine, Hohlblocksteine, Kalksteine, Keramik (Waschbecken, Toilettenschüsseln etc.), Sandsteine, Ziegelsteine, Waschbetonplatten
Nicht zum Bauschutt gehören u. a.
teerhaltige Stoffe (z. B. Dachpappe), mineralstoffhaltige Dämmstoffe (Asbest, Eternit, Glaswolle), Glasbausteine, Holz, Kunststoffe, Metall, Rigipsplatten, Kabelreste, Spülkästen, Tapetenreste, Gipskarton, Rollläden, Restmüll oder Verpackungsmaterial
Tel. für Rückfragen unter 05634/709-18
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Papier
In die Blaue Tonne gehören:
Nicht in die Blaue Tonne gehören:
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Sondermüll
Zum Sondermüll gehören z. B.
Abbeizer
Aceton
Ammoniak
Desinfektionsmittel
Entkalker
Farben
Fieberthermometer
Fleckenentferner
Fotochemikalien
Holzschutzmittel
Kondensatoren
Kühl- und Frostschutz
Lacke
Laugen
Lösungsmittel
Nagellackentferner
Pflanzenbehandlungsmittel
Pinselreiniger
Reinigungsmittel
Rostschutzmittel
Säuren
Schädlingsbekämpfungsmittel
Schmiermittel
Spraydosen mit Inhalt
Spritzmittel
Terpentin
Thermometer
WC/Sanitärreiniger
Sondermüll entsorgen Sie bitte über die mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung. Die Termine und Annahmestellen hierfür finden Sie hier und im Müllkalender hier auf unserer Homepage.
Nieder-Werbe, Parkplatz Uferstraße
Freitag, 01.04.2022
13.00 Uhr bis 13.30 Uhr
Waldeck, Sportplatz
Montag, 21.03.2022
Montag, 10.10.2022
14.15 Uhr bis 15.15 Uhr
Sachsenhausen, Stadthalle
Montag, 21.03.2022
15.30 Uhr bis 16.15 Uhr
Sachsenhausen, Stadthalle
Montag, 10.10.2022
15.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Höringhausen, Bürgerhaus
Donnerstag, 24.03.2022
Dienstag, 18.10.2022
14.45 Uhr bis 15.15 Uhr
Freienhagen, Stadthalle
Donnerstag, 24.03.2022
15.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freienhagen, Feuerwehrgerätehaus
Dienstag, 18.10.2022
15.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Was ist bei der Abgabe der Sonderabfälle zu beachten?
Welche Abfälle werden nicht mitgenommen?
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Frau Dietrich, Tel. 06451/743-746 (Abfallberatung).
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Verpackungen
In die Gelbe Tonne gehören:
alle Verkaufsverpackungen, die nicht Glas oder Papier sind, z. B.
Joghurtbecher
Milch- und Safttüten
Zahnpastatuben
Dosen
Shampoobehälter
Verbundmaterial (aluminium- oder kunststoffbeschichtet)
Kunststoff- und Plastikverpackungen
Konservendosen
Getränkedosen
leere Plastikflaschen
Styroporverpackungen
Nicht in die Gelbe Tonne gehören:
Verkaufsverpackungen aus Glas und Papier
Einwegspritzen und Kanülen
Infusionsflaschen
PU-Schaumdosen (auch restentleert)
Metallschrott
Verpackungen mit Schadstoffanhaftungen
Blumentöpfe
Kinderspielzeug
Styropor-Dämmmaterial
Die Verpackungen sollen grob vorgereinigt, vollständig entleert und frei von Anhaftungen sein.
Hinweise für Waldeck: Abfallgebühren
Die Veranlagung der Abfallgebühren erfolgt im Steueramt durch Erstellung eines Abgaben-Bescheides. Die Forderungen sind zu den in dem Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Stadtkasse Waldeck zu zahlen. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.
Biotonnen
120 l
56,67 Euro/Jahr
240 l
113,33 Euro/Jahr
1.100 l
519,44 Euro/Jahr
Altpapier
240 l
17,09 Euro/Jahr
1,1 cbm
78,34 Euro/Jahr
Restmüll
80 l
51,10 Euro/Jahr
120 l
76,65 Euro/Jahr
240 l
153,30 Euro/Jahr
1.100 l
702,60 Euro/Jahr
Hinweise für Waldeck: Baum- und Strauchschnitt
Siehe unter
Hinweise für Waldeck: Bauschutt und Baustellenabfall
Siehe unter
Hinweise für Waldeck: Müllabfuhr
Siehe unter
Hinweise für Waldeck: Papier, Abfallentsorgung
Siehe unter
Hinweise für Waldeck: Restmüll, Abfallentsorgung
Siehe unter
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Abfallgebühren
Alle Internetseiten der Kommunen des Landkreises Waldeck-Frankenberg finden Sie hier:
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-1746
E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de
Waldeck, Stadt - Steueramt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05634 709-0
Telefax: 05634 709-38
E-Mail: stadt@waldeck.de
Kontaktperson
Frau Yvonne Schneegaß
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Entsorgung, Abfallpreise, Müllgebühr, Müllgebühren, HMUKLV, kommunale Abgaben, Müllpreise, Abfallgebühr, Abfall, Müll