Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühren

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung allgemein

    Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:

      Restmüll

      Biomüll

      Papier

      Gelbe Tonne

    Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.

    Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für

       Altglas

       Altkleider

       Altreifen

       Batterien

       Baum- und Strauchschnitt

       Bauschutt und Baustellenabfall

       Elektro- und Kühlgeräte

       Sondermüll

       Sperrmüll

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Restmüll

    In die Restmülltonne gehören:

    Alles, was nicht in die anderen Sammelsysteme gehört, z. B.

    Nicht in die Restmülltonne gehören:

    Falls gelegentlich mehr Restmüll anfällt, können Sie hierfür Abfallsäcke zum Preis von 3,00 EUR/Stück im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, oder im Bürger- und Tourismusbüro, Stadtteil Waldeck, erwerben, die bei der regelmäßigen Abfuhr mitgenommen werden.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Sperrmüll

    Was gehört zum Sperrmüll?

    Sperrmüll sind Einrichtungsgegenstände aller Art aus Haushaltungen, die wegen ihrer Größe und Sperrigkeit nicht in die bereitgestellten Müllbehälter passen.

    Dies sind Gegenstände wie z. B.:

     unbrauchbare Haus- und Gartenmöbel (Tische, Schränke, Liegemöbel, Kleinmöbel, Stühle, Regale, Regentonnen, Leitern)

     Sprungrahmen, Matratzen, Federbetten

     Teppiche und Teppichreste

     sonstige Einrichtungsgegenstände

     Kunststoffwannen und -fässer

     Fahrräder

     Kinderspielzeuge

     Lampen

    Fuß- und Gardinenleisten

    Spiel- und Freizeitzubehör wie Sandkasten, Schlitten, Skier, Puppenwagen, Planschbecken

    Unter den Sperrmüllbegriff fallen nicht:

     Kfz-Teile und Altreifen

     Garten- und Grünabfälle

     mit Abfall gefüllte Kartons und Säcke

     schadstoffhaltige Abfälle wie z. B. Kfz-Batterien, Leuchtstoffröhren, Farben, Lacke

     Bauschutt wie z. B. Natursteinplatten, Wasch- und Toilettenbecken, Fliesen, Fensterglas

     Baustellenabfall wie Bauholz, Türen, Fenster, Zäune, Isoliermaterialien

    Die Sperrmüllabfuhr ist mittels der Entsorgungskarten bei der Stadtverwaltung, Ansprechpartner ist Frau Schneegaß, Steueramt, Tel. 05634/709-18, zu beantragen. Der Entsorgungsauftrag wird von der Stadtverwaltung an die Firma Fehr weitergeleitet.

    Sperrmüllkarten erhalten Sie bei den Ortsvorstehern, im Tourismusbüro (Marktplatz) im Stadtteil Waldeck oder im Rathaus im Stadtteil Sachsenhausen, sowie hier als Download. Bitte denken Sie daran, dass die Antwortkarte ausreichend zu frankieren ist!

    Die Sperrmüllabfuhr erfolgt kostenlos und gilt nur für Privathaushalte, die bewohnt sind.

    Bitte beachten Sie, dass jeder Haushalt nur max. 1 - 2 mal im Jahr Sperrmüll anmelden kann. Es dürfen nur haushaltsübliche Kleinmengen angemeldet werden mit einer Menge von ca. 2,5 cbm bzw. 300 kg. Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auf eigene Kosten zu entsorgen.

    Nur die angemeldeten Sperrmüllabfälle werden berücksichtigt und zum jeweiligen Termin, der durch die Stadtverwaltung mitgeteilt wird, mitgenommen.

    Kühl- und Elektrogeräte sowie Metallschrott werden nicht mitgenommen.

    Der Sperrabfall muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr sichtbar bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass Privatwege von der Firma Fehr nicht betreten werden dürfen.

    Die Sperrmülltermine finden Sie hier zum Download

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Altglas

    Altglas werfen Sie bitte in die im gesamten Stadtgebiet und allen Ortsteilen stehenden Altglascontainer.
    Hierbei wird nach Farben getrennt gesammelt (Weiß-, Braun- und Grünglas). Andersfarbiges Glas kann bei Grünglas eingeworfen werden.

    Achtung:
    Fenster- und Spiegelglas, Ton- und Steingutflaschen, Porzellan sowie Glühbirnen gehören auf keinen Fall in die Altglascontainer, sondern müssen über die Graue Tonne entsorgt werden.

    Gläser und Flaschen sollten ohne Schraubverschlüsse, Kronkorken oder Aludeckel und vollständig entleert eingeworfen werden.

    Standorte der Altglascontainer

    Stadtteil Alraft

    am Feuerwehrgerätehaus

    Stadtteil Dehringhausen

    An der Bicke / Ringstraße (bei Wanderkarte)

    Stadtteil Freienhagen

    hinter der Stadthalle

    Stadtteil Höringhausen

    Im Hof (Parkplatz bei der Teichanlage)

    Stadtteil Netze

    Am Taubentor

    Stadtteil Nieder-Werbe

    Reiherbachstraße (bei der Feuerwehr)

    Stadtteil Nieder-Werbe/Scheid

    Bringhäuser Straße

    Stadtteil Ober-Werbe

    Kampmühle (zwischen Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr

    Stadtteil Sachsenhausen

    Am Oberen Tor 13 (beim städtischen Bauhof)

    Stadtteil Selbach

    Wendeplatz

    Stadtteil Waldeck

    Pfeifenstraße und Ederseerandstraße (gegenüber Schiffsanleger)

    An Sonn- und Feiertagen ist der Einwurf von Altglas verboten. Auch sollte selbstverständlich auf die Mittags- und Nachtruhe Rücksicht genommen werden.

    Nehmen Sie mitgebrachte Pappkartons oder ähnliches wieder mit zurück und lassen diese nicht neben den Glascontainern liegen.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Altkleider

    Altkleider, Textilien und Schuhe gehören nicht zum Abfall.

    Tragbare Bekleidung, Wäsche, Strickwaren, Hüte, Heimtextilien aller Art sowie paarweise gebündelte Schuhe werfen Sie bitte in die dafür vorgesehenen Behälter.

    Die gesammelten Textilien werden an Bedürftige kostenlos ausgegeben oder für Katastrophenfälle bevorratet.

    An folgenden Stellen stehen Altkleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK):

    Stadtteil Freienhagen

    hinter der Stadthalle (bei den Altglascontainern)

    Stadtteil Höringhausen

    Im Hof (Parkplatz bei der Teichanlage)

    Stadtteil Netze

    Spielplatz am Dorfgemeinschaftshaus

    Stadtteil Nieder-Werbe

    am Feuerwehrgerätehaus

    Stadtteil Sachsenhausen

    Am Oberen Tor 13 (städtischer Bauhof)

    Stadtteil Waldeck

    Pfeifenstraße

    Desweiteren können auch Sammelbehälter von anderen Organisationen und Firmen auf privaten Parkplätzen von Verbrauchermärkten stehen.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Altreifen

    Bei Altreifen haben Sie die Möglichkeit, diese bei der Altreifensammlung abzugeben.

    Die Einsammlungstermine finden Sie hier bzw. im Müllkalender hier auf unserer Homepage.

    In kleineren Mengen können diese auch zu den üblichen Öffnungszeiten am Bauhof abgegeben werden.

    Preise hierzu erfragen Sie bitte bei der

    Firma
    Altreifenentsorgung
    Jörg Krautwald
    Hauptstraße 4
    37235 Hessisch Lichtenau
    Tel. 05602/3253
    Mobil 0173/2867548

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Batterien

    Der Handel ist verpflichtet, verbrauchte Batterien kostenfrei zurückzunehmen.

    Außerdem gibt es Sammelbehälter in folgenden Gebäuden:


    Auto- und Motorradbatterien sind beim Handel abzugeben.

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Baum- und Strauchschnitt

    Es wird kein Baum- und Strauchschnitt mehr von Grundstücken durch unser Bauhofpersonal abgeholt.
    Sie haben jedoch die Möglichkeit der kostenlosen Anlieferung am

    Städtischen Bauhof,
    Am Oberen Tor 13,
    Stadtteil Sachsenhausen

    Wurzeln werden nur angenommen, wenn sie vollständig von Erde befreit sind.

    Für Rückfragen können Sie sich jederzeit an uns wenden unter
    Tel. 0 56 34 -7 09 -18 (Frau Schneegaß)

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Bauschutt und Baustellenabfall

    Diese Abfälle können Sie an unserem städtischen Bauhof, Am Oberen Tor 13, Stadtteil Sachsenhausen, sortiert gegen Entgelt entsorgen.

    Zum Bauschutt gehören u. a.
    Beton, Dachziegel, Grabsteine, Hohlblocksteine, Kalksteine, Keramik (Waschbecken, Toilettenschüsseln etc.), Sandsteine, Ziegelsteine, Waschbetonplatten

    Nicht zum Bauschutt gehören u. a.
    teerhaltige Stoffe (z. B. Dachpappe), mineralstoffhaltige Dämmstoffe (Asbest, Eternit, Glaswolle), Glasbausteine, Holz, Kunststoffe, Metall, Rigipsplatten, Kabelreste, Spülkästen, Tapetenreste, Gipskarton, Rollläden, Restmüll oder Verpackungsmaterial

    Tel. für Rückfragen unter 05634/709-18

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Papier

    In die Blaue Tonne gehören:

    Nicht in die Blaue Tonne gehören:

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Sondermüll

    Zum Sondermüll gehören z. B.

     Abbeizer 

     Aceton

     Ammoniak 

     Desinfektionsmittel

     Entkalker

     Farben 

     Fieberthermometer 

     Fleckenentferner 

     Fotochemikalien 

     Holzschutzmittel 

     Kondensatoren 

     Kühl- und Frostschutz 

     Lacke 

     Laugen 

     Lösungsmittel 

     Nagellackentferner

     Pflanzenbehandlungsmittel 

     Pinselreiniger 

     Reinigungsmittel 

     Rostschutzmittel 

     Säuren 

     Schädlingsbekämpfungsmittel 

     Schmiermittel 

     Spraydosen mit Inhalt

     Spritzmittel 

     Terpentin 

     Thermometer 

     WC/Sanitärreiniger 

    Sondermüll entsorgen Sie bitte über die mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung. Die Termine und Annahmestellen hierfür finden Sie hier und im Müllkalender hier auf unserer Homepage.

    Nieder-Werbe, Parkplatz Uferstraße

    Freitag, 01.04.2022

    13.00 Uhr bis 13.30 Uhr

    Waldeck, Sportplatz

    Montag, 21.03.2022

    Montag, 10.10.2022

    14.15 Uhr bis 15.15 Uhr

    Sachsenhausen, Stadthalle

    Montag, 21.03.2022

    15.30 Uhr bis 16.15 Uhr

    Sachsenhausen, Stadthalle

    Montag, 10.10.2022

    15.30 Uhr bis 16.30 Uhr

    Höringhausen, Bürgerhaus

    Donnerstag, 24.03.2022

    Dienstag, 18.10.2022

    14.45 Uhr bis 15.15 Uhr

    Freienhagen, Stadthalle

    Donnerstag, 24.03.2022

    15.30 Uhr bis 16.00 Uhr

    Freienhagen, Feuerwehrgerätehaus

    Dienstag, 18.10.2022

    15.30 Uhr bis 16.00 Uhr

    Was ist bei der Abgabe der Sonderabfälle zu beachten?

    Welche Abfälle werden nicht mitgenommen?

    Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Frau Dietrich, Tel. 06451/743-746 (Abfallberatung).

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Verpackungen

    In die Gelbe Tonne gehören:

    alle Verkaufsverpackungen, die nicht Glas oder Papier sind, z. B.

     Joghurtbecher

     Milch- und Safttüten

     Zahnpastatuben

     Dosen

     Shampoobehälter

     Verbundmaterial (aluminium- oder kunststoffbeschichtet)

     Kunststoff- und Plastikverpackungen

      Konservendosen

      Getränkedosen

      leere Plastikflaschen

      Styroporverpackungen

    Nicht in die Gelbe Tonne gehören:

     Verkaufsverpackungen aus Glas und Papier

     Einwegspritzen und Kanülen

     Infusionsflaschen

     PU-Schaumdosen (auch restentleert)

      Metallschrott

      Verpackungen mit Schadstoffanhaftungen

      Blumentöpfe

      Kinderspielzeug

    Styropor-Dämmmaterial

    Die Verpackungen sollen grob vorgereinigt, vollständig entleert und frei von Anhaftungen sein.

    Hinweise für Waldeck: Abfallgebühren

    Die Veranlagung der Abfallgebühren erfolgt im Steueramt durch Erstellung eines Abgaben-Bescheides. Die Forderungen sind zu den in dem Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Stadtkasse Waldeck zu zahlen. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.

    Biotonnen

    120 l

      56,67 Euro/Jahr

    240 l

    113,33 Euro/Jahr

    1.100 l

    519,44 Euro/Jahr

    Altpapier

    240 l

      17,09 Euro/Jahr

    1,1 cbm

      78,34 Euro/Jahr

    Restmüll

    80 l

      51,10 Euro/Jahr

    120 l

      76,65 Euro/Jahr

    240 l

    153,30 Euro/Jahr

    1.100 l

    702,60 Euro/Jahr

    Hinweise für Waldeck: Baum- und Strauchschnitt

    Siehe unter

    Hinweise für Waldeck: Bauschutt und Baustellenabfall

    Siehe unter

    Hinweise für Waldeck: Müllabfuhr

    Siehe unter

    Hinweise für Waldeck: Papier, Abfallentsorgung

    Siehe unter

    Hinweise für Waldeck: Restmüll, Abfallentsorgung

    Siehe unter

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Briloner Landstraße 35b

    34497 Korbach

    Kontakt

    Telefon: 05631 954-1746

    E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Waldeck, Stadt - Steueramt

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    Postfach 1140

    34513 Waldeck

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 18:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05634 709-0

    Telefax: 05634 709-38

    E-Mail: stadt@waldeck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Entsorgung, Abfallpreise, Müllgebühr, Müllgebühren, HMUKLV, kommunale Abgaben, Müllpreise, Abfallgebühr, Abfall, Müll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de