Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Hinweise für Waldeck: Reisepass
Sie möchten verreisen und benötigen einen Reisepass? Bedenken Sie bitte, dass manche Länder die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass gewähren.
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass (und/oder ein Visum) benötigen, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachlesen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat als eines der ersten EU-Länder ab dem 01. November 2005 den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.
Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Ab dem 01.11.2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
Der Antrag für den ePass wird im Bürgeramt gestellt. Die Erstellung des ePasses erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin. Bitte beachten Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass die Lieferzeiten nach Antragsaufnahme vier bis sechs Wochen betragen können.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Reisepasses sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei, des Auswärtigen Amtes, des Bundesministerium des Innern und der von dort eigens für den ePass eingerichteten Seite.
Bearbeitungsdauer: ca. 4 Wochen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Waldeck, Stadt - Einwohnermeldeamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05634 709-0
Telefax: 05634 709-45
Kontaktperson
Frau Angela Vogelgesang
Frau Heike Pfeifferling
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldeck: Reisepass
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise für Waldeck: Reisepass
Ausstellung eines Reisepasses - bis 24 Jahre 37,00 Euro
Ausstellung eines Reisepasses - ab 24 Jahre 60,00 Euro
Ausstellung eines Reisepasses (48 Seiten) bis 24 Jahre 59,50 Euro
Ausstellung eines Reisepasses (48 Seiten) ab 24 Jahre 82,00 Euro
Ausstellung eines Reisepasses (72 Stunden) bis 24 Jahre 69,50 Euro
Ausstellung eines Reisepasses (72 Stunden) ab 24 Jahre 92,00 Eur
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Reiseausweis, Vorläufiger Reisepass, Ausweis