Elektroschrott Entsorgung

    Abfall: Elektroschrott entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch die Entsorgung von Elektroschrott aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
    In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
    Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Elektro- und Kühlgeräte

    Ab dem 01. März 2021 wieder kostenlose Annahme von Elektrogeräten möglich!

    In Kooperation mit der Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg wird die Entsorgung von Elektrogeräten künftig über das EAR-System geregelt, wodurch Transport-und Entsorgungskosten entfallen.

    Die Bürgerinnen und Bürger der Nationalparkstadt Waldeck haben daher ab dem 01.03.2021 wieder die Möglichkeit, Elektrogeräte am städtischen Bauhof kostenlos zu entsorgen.

    Die Sortierung der Elektrogeräte ist von großer Bedeutung.

    Wir möchten daher alle Bürger/innen darum bitten, dass die Elektrogeräte bereits vorsortiert am städtischen Bauhof angeliefert werden.

    Es gibt dabei 5 Gruppen, die bei der Sortierung zu beachten sind:

    Gruppe 1  Wärmeüberträger
    wie z.B. Kühlschränke, Wärmepumpen, Entfeuchter, Klima-Geräte, Gefrierschränke, Wärmepumpentrockner, Ölradiatoren, Geräte zur Ausgabe von Kaltprodukten, Kühlboxen

    Gruppe 2 Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
    wie z.B. TV-Geräte, Monitore, Notebooks, Bildschirme, Laptops, Tablets, e-book reader

    Gruppe 3 Leuchtstoffröhren und Leuchtmittel
    wie z.B. LED-Lampen, Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, HID-Lampen, Speziallampen

    Gruppe 4 Haushaltsgroßgeräte
    wie z.B. Backofen, elektrische Heizplatte, Durchlauferhitzer, Elektroherd, Dunstabzugshaube, Waschmaschine, elektrische Kochplatte, Mikrowelle, elektrische Heizkörper (ohne Öl), Geschirrspüler, Wäschetrockner

    Gruppe 5 Haushaltskleingeräte
    wie z.B. Anrufbeantworter, Drucker, elektrische Rasenmäher, Faxgeräte, Leuchten, Taschenrechner, Videokameras, Blutdruckmessgeräte, Wecker, Telefone, elektrische Haushaltsgeräte, elektrische Schreibmaschinen,  Hi-Fi-Geräte, Computer und Zubehör, elektrische Küchengeräte, elektrische Sportgeräte, Kameras, Radios, Thermostate, elektrische Werkzeuge, Rauchmelder, elektrische Musikinstrumente, Diaprojektoren, Kopiergeräte

    Für Geräte mit fest eingebautem Akku stehen separate Gitterboxen zur Verfügung.

    Alle Geräte sind ohne Verpackung anzuliefern.

    Hinweise für Waldeck: Elektro- und Kühlgeräte, Abfallentsorgung

    Siehe unter

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung allgemein

    Die Abfallbeseitigung erfolgt durch eine von der Stadt Waldeck beauftragte Firma, wobei die folgenden Abfallarten regelmäßig eingesammelt werden:

      Restmüll

      Biomüll

      Papier

      Gelbe Tonne

    Die genauen Termine können Sie dem jährlich erscheinenden Abfallkalender entnehmen.

    Weitere Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es für

       Altglas

       Altkleider

       Altreifen

       Batterien

       Baum- und Strauchschnitt

       Bauschutt und Baustellenabfall

       Elektro- und Kühlgeräte

       Sondermüll

       Sperrmüll

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.

    Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Briloner Landstraße 35b

    34497 Korbach

    Kontakt

    Telefon: 05631 954-1746

    E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de

    Kontaktperson

    • Silvia Dietrich
      Postanschrift

      Briloner Landstraße 35b

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1740

      E-Mail: silvia.dietrich@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Waldeck, Stadt - Steueramt

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    Postfach 1140

    34513 Waldeck

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 18:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05634 709-0

    Telefax: 05634 709-38

    E-Mail: stadt@waldeck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Elektroschrott, Wertstoffhof, Produktverantwortung, E-Schrott, Rücknahme, Elektronikschrott entsorgen, Altgeräte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de