Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).
Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Sondermüll
Zum Sondermüll gehören z. B.
Abbeizer
Aceton
Ammoniak
Desinfektionsmittel
Entkalker
Farben
Fieberthermometer
Fleckenentferner
Fotochemikalien
Holzschutzmittel
Kondensatoren
Kühl- und Frostschutz
Lacke
Laugen
Lösungsmittel
Nagellackentferner
Pflanzenbehandlungsmittel
Pinselreiniger
Reinigungsmittel
Rostschutzmittel
Säuren
Schädlingsbekämpfungsmittel
Schmiermittel
Spraydosen mit Inhalt
Spritzmittel
Terpentin
Thermometer
WC/Sanitärreiniger
Sondermüll entsorgen Sie bitte über die mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung. Die Termine und Annahmestellen hierfür finden Sie hier und im Müllkalender hier auf unserer Homepage.
Nieder-Werbe, Parkplatz Uferstraße
Freitag, 01.04.2022
13.00 Uhr bis 13.30 Uhr
Waldeck, Sportplatz
Montag, 21.03.2022
Montag, 10.10.2022
14.15 Uhr bis 15.15 Uhr
Sachsenhausen, Stadthalle
Montag, 21.03.2022
15.30 Uhr bis 16.15 Uhr
Sachsenhausen, Stadthalle
Montag, 10.10.2022
15.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Höringhausen, Bürgerhaus
Donnerstag, 24.03.2022
Dienstag, 18.10.2022
14.45 Uhr bis 15.15 Uhr
Freienhagen, Stadthalle
Donnerstag, 24.03.2022
15.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freienhagen, Feuerwehrgerätehaus
Dienstag, 18.10.2022
15.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Was ist bei der Abgabe der Sonderabfälle zu beachten?
Welche Abfälle werden nicht mitgenommen?
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Frau Dietrich, Tel. 06451/743-746 (Abfallberatung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-1746
E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de
Kontaktperson
Silvia Dietrich
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1740
E-Mail: silvia.dietrich@lkwafkb.de
Waldeck, Stadt - Steueramt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05634 709-0
Telefax: 05634 709-38
E-Mail: stadt@waldeck.de
Kontaktperson
Frau Yvonne Schneegaß
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
- § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022
Stichwörter
Müllabfuhr, gefährlicher Abfall, Schadstoffmobil, Problemabfall, Schadstoffe, Wertstoffhof