Verpflichtungserklärung EntgegennahmeOnline erledigen

    Verpflichtungserklärung abgeben

    Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

    Beschreibung

    Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

    Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

    Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

    Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

    Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

    Online-Dienste

    Online Terminvereinbarung

    ID: L100001_374346012

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Verpflichtungserklärung online beantragen

    ID: L100001_377426765

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung ab.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Verpflichtungserklärung abgeben

    Der Online-Antrag ist nur für Verpflichtungserklärungen für einen längerfristigen Aufenthalt (Ausbildung, Studium..). Verpflichtungserklärungen für Besuchsvisa werden von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ausgestellt und sind somit dort zu beantragen.

    Wohnen Sie im nördlichen Landkreis: Gemeinde Willingen (Upland), Gemeinde Diemelsee, Stadt Diemelstadt, Stadt Volkmarsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Lichtenfels, Stadt Bad Wildungen, Gemeinde Vöhl oder in der Stadt Waldeck? Dann finden Sie hier hier die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen:

    Anfangsbuchstabe Nachname

    Zuständige Sachbearbeitung

    Aa - Aln, H, I, S, Y, UMA

    Sabine Schlüter

    Aa - Aln

    Claudia Schweinsberg 

    Alo - Az, H, I, S

    Jenta Sesselmann

    B, E, D, Mj - Mz, L, U, V, W, X

    Detlef Reimann

    B, E, L, Mj -  Mz

    Jörg Jordan

    C, G, Alo - Az

    Eleni Bangert

    C,G

    Judith Schlömer

    D,W

    Elfi Schäfer

    F, J, K, Ma - Mi, N 

    Elke Geiseler-Matsuda 

    F, J, Kh - Kz, U, V, Y, X

    Franziska Brücher

    Ka-Kg, 0,  P, Q, Z

    Ruslan Kosjan 

    Ma-Mi, N, UMA

    Claudia Jellen

    O, P,Q, R, T, Z

    Beate Hocke

    R,T

    Monika Plathe

    Wenn Sie im südlichen Landkreis wohnen: Gemeinde Edertal, Stadt Frankenau, Stadt Frankenberg (Eder), Gemeinde Allendorf (Eder), Stadt Hatzfeld (Eder), Gemeinde Burgwald, Gemeinde Haina (Kloster), Stadt Gemünden (Wohra) oder in der Stradt Rosenthal, finden Sie Ihre Ansprechpersonen hier:

    Anfangsbuchstabe Nachname

    Zuständige Sachbearbeitung

    A-K

    Carolina Bergener

    A-K

    Denise Klauke 

    A-K

    Gerlinde Schäfer-Vogel

    L-Z

    Dominik Stenzel

    L-Z

    Andreas Hartmann

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Ausländerwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 08. Dez

    35066 Frankenberg (Eder)

    Kontakt

    Telefon: 05631 954-1356

    E-Mail: auslaenderwesen@lkwafkb.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Personalausweis mit OnlineAusweisfunktion (für Online-Abgabe)
    • eIDKarte (für Online-Abgabe)
    • Aufenthaltstitel
    • Elektronischer Aufenthaltstitel (für OnlineAbgabe)
    • Bei Vertretung: Vollmacht
    • Nachweise zur eigenen wirtschaftlichen Lage und der Zahlungsfähigkeit
    • bei angestellten Personen: zum Beispiel Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Gehaltsbescheinigungen, Einkommensnachweise, Rentennachweis
    • bei Selbständigen: zum Beispiel Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über das Nettoeinkommen oder Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Persönliches Erscheinen ist bei schriftlichem Antrag und bei der Online-Vorbereitung erforderlich

    Voraussetzungen

    • Sie müssen als erklärende Person geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    • Wenn Sie eine natürliche oder juristische Person vertreten, müssen Sie eine Vollmacht oder einen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung haben und vorweisen.
    • Sie müssen die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde am zukünftigen Aufenthaltsort des ausländischen Gastes abgeben.
    • Wenn Ihnen der zukünftige Aufenthaltsort Ihres Gastes nicht bekannt ist, müssen Sie die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde
      • an Ihrem Hauptwohnsitz oder
      • dem Sitz oder der Hauptniederlassung Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation abgeben.
    • Sie müssen finanziell in der Lage sein, für den Lebensunterhalt und auftretende Kosten des ausländischen Gastes oder der ausländischen Gäste aufzukommen. Die Beurteilung Ihrer Bonität ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen beziehungsweise unterhaltspflichtigen Personen, der Anzahl der abgegebenen Verpflichtungserklärungen sowie vom Aufenthaltszweck.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (soweit statthaft) beziehungsweise Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der beziehungsweise des Erklärenden nicht glaubhaft gemacht oder nachgewiesen worden ist.  

    Verfahrensablauf

    Die Verpflichtungserklärung können Sie in der Ausländerbehörde oder online abgeben.

    Wenn Sie die Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde abgeben:

    • Für die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung wird ein amtliches, bundeseinheitliches Formular verwendet, das die Ausländerbehörde oder Bürgerbüro bereitstellt und anhand Ihrer Angaben und Nachweise ausfüllt.
    • Die erforderlichen Daten müssen Sie der Ausländerbehörde vorher in der von ihr bestimmten Form mittteilen.
    • Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität, das heißt, inwieweit Sie wirtschaftlich fähig sind, den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu sichern bzw. später eintretende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu müssen Sie Nachweise zur Ihrer wirtschaftlichen Lage erbringen.
    • Wenn der Ausländerbehörde alle Unterlagen vorliegen und sie Ihre Bonität als ausreichend bewertet, nimmt die Ausländerbehörde Ihre Erklärung an.
    • Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr. Wird die Verpflichtungserklärung nicht anerkannt, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in gleicher Höhe bezahlen.
    • Die Verpflichtungserklärung müssen Sie in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde unterschreiben.
    • Sie erhalten das Original der Verpflichtungserklärung zur Weitergabe an den Gast und Verwendung im Visumverfahren. Ein Doppel verbleibt bei der Ausländerbehörde.
    • Das Verfahren ist damit beendet.
    • Sie sind ab Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

    Wenn Sie die Verpflichtungserklärung online abgeben:

    • Sie reichen das Onlineformular elektronisch bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Sie haben zwei Möglichkeiten:
      • 1. Vollständige elektronische Abwicklung des Verfahrens (mit elektronischer Authentifizierung)
      • 2. Teilelektronische Abwicklung des Verfahrens (Online-Vorbereitung, ohne elektronische Authentifizierung)

    Wenn Sie das Verfahren vollständig elektronisch abwickeln (1):

    • Sie lesen sorgfältig die Informationen
    • Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde.
    • Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
    • Öffnen das Onlineformular und melden sich am Nutzerkonto Bund an, wenn Sie eine natürliche Person sind und die Erklärung als Privatperson abgeben möchten.
    • Folgen Sie den Erläuterungen für die Authentifizierung mittels der jeweils aktivierten Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises, Ihrer ID-Karte (EU-Angehörige) oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels
    • Sie melden sich am Organisationskonto an, wenn Sie die Erklärung als Vertretung einer Firma, eines Vereins oder einer sonstigen Organisation abgeben möchten und eine Vertretungsvollmacht haben.
    • Folgen Sie den Erläuterungen für die Authentifizierung mittels des ELSTER-Zertifikats Ihres Unternehmens oder Vereins.
    • Ein Teil Ihrer persönlichen Daten wird automatisch in das Formular übernommen.
    • Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
    • Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
    • Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
    • Als Vertretung für ein Unternehmen, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
    • Sie wählen aus, ob Sie die Urkunde per Post zugestellt haben möchten oder die Urkunde persönlich bei der Ausländerbehörde abholen möchten.
    • Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr und bei gewünschter Zustellung per Post die Postgebühren.
    • Sie klicken auf "Absenden".
    • Sie haben rechtsverbindlich die Erklärung abgegeben.
    • Die Ausländerbehörde übermittelt Ihnen die Urkunde in Papierform postalisch.
    • Das Verfahren ist beendet.
    • Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

    Wenn Sie das Verfahren teilweise elektronisch abwickeln (Online-Vorbereitung) (2):

    • Sie lesen sorgfältig die Informationen.
    • Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde
    • Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
    • Sie machen Anhaben zu Ihrer Person oder im Fall der Vertretung mit Vertretungsvollmacht für ein Unternehmen, einen Verein oder eine Organisation.
    • Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
    • Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
    • Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
    • Als Vertretung für eine Firma, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
    • Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr.
    • Sie klicken auf "Absenden".
    • Sie haben die Abgabe der Verpflichtungserklärung elektronisch vorbereitet.
    • Zur Abholung der Urkunde müssen Sie die Ausländerbehörde aufsuchen und in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde die Urkunde handschriftlich unterschreiben und erhalten diese in Papierform.
    • Das Verfahren ist beendet.
    • Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als sechs Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Stunden (Die Bearbeitungsdauer hängt von der Anzahl eingehender Verflichtungserklärungen, dem Aufenthaltszweck des Gastes oder der Gäste und dem Umfang der Bonitätsprüfung ab. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel nicht mehr als zwei Wochen.)

    Kosten

    Prüfung und Ausstellung einer Verpflichtungserklärung: 29€.

    Zahlungsweise: SEPA-Überweisung Gegebenenfalls zusätzlich: Visa Electron in Europa: Gebühr 29.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Im Fall einer Postzustellung der Urkunde fallen zusätzliche Kosten (Einschreiben Eigenhändig Rückschein) an.: Gebühr 8.45 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Verpflichtungserklärung kann nicht widerrufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 25.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausländerbehörde, Gesicherter Lebensunterhalt, Drittstaatsangehörige, Verpflichtungserklärung, Erteilung Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgesetz, Aufenthalt in Deutschland, Visumsantrag, Haftung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de