Ausweispflicht Befreiung
Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Personalverwaltung / Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Steinweg 29
Postfach
34471 Volkmarsen
Öffnungszeiten
- Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 12:00 Uhr
- Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr.
Kontakt
Telefon: +49 5693 6870
Telefax: +49 5693 687600
E-Mail: stadt@volkmarsen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
neu, Befreiung, Perser, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, ePA, PA, Ausweis, nPA, Perso