Ausweispflicht Befreiung

    Befreiung von der Ausweispflicht

    Beschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
       

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Personalverwaltung / Bürgerservice

    Adresse

    Postanschrift

    Steinweg 29

    Postfach

    34471 Volkmarsen

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 12:00 Uhr
    • Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
    • Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
    • Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon: +49 5693 6870

    Telefax: +49 5693 687600

    E-Mail: stadt@volkmarsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    neu, Befreiung, Perser, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, ePA, PA, Ausweis, nPA, Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English