Liegenschaftskarte - Auszug
Beschreibung
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch zusätzliche Angaben, zu denen z. B. die Flurstücksnummer oder auch Straßenbezeichnungen und Hausnummern gehören.
Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben oder für Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.
Online-Dienst
Geodaten online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
zuständige Stelle
Geodaten online ist ein Angebot der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) und ermöglicht den Bezug von Produkten des Liegenschaftskatasters, der Landesvermessung und der Immobilienwertermittlung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG).
Ansprechpartner
Gemeinde Twistetal - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Hüfte 7
34477 Twistetal
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05695 9799-0
Telefax: 05695 9799-33
E-Mail: info@twistetal.de
Kontaktperson
Herr Matthias Lippe
Postanschrift
Hüfte 7
34477 Twistetal
Telefon Festnetz: 05695 9799-16
Fax: 05695 9799-33
E-Mail: matthias.lippe@twistetal.de
Internet
Gemeinde Twistetal - Haupt- und Liegenschaftsamt
Adresse
Postanschrift
Hüfte 7
34477 Twistetal
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05695 9799-0
Telefax: 05695 9799-33
E-Mail: info@twistetal.de
Kontaktperson
Herr Sebastian Wurst
Postanschrift
Hüfte 7
34477 Twistetal
Telefon Festnetz: 05695 9799-19
Telefon mobil: 0151 15266683
Fax: 05695 9799-33
E-Mail: sebastian.wurst@twistetal.de
Internet
Voraussetzungen
Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auszüge daraus erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte sind kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Flurstücksgrenze, Geodaten, Liegenschaften, Geobasisdaten, Flurkarte, Liegenschaftskarte, Liegenschaftskataster, Katasterkarte, Grundbuch, Grundstücksgrenze, Geoinformationen, Grundbuchordnung, ALKIS, Flurstücke