Bebauungsplan Änderung

    Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Beschreibung

    Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

    In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.

    Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
     

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

    Ansprechpartner

    Stadt Rosenthal - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2

    35119 Rosenthal

    (Rathaus - Hauptgebäude)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag - Mittwoch 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
    Donnerstag 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
    Freitag 8-12 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06458 5095-11

    Telefax: 06458 5095-20

    E-Mail: Heinz-Peter.Schaefer@stadt-rosenthal.de

    Kontaktperson

    • Herr Heinz-Peter Schäfer (Büroleiter)
    • Herr Bürgermeister Hans Waßmuth (Bürgermeister)

    Internet

    Weitere Informationen

    Auf Wunsch kann ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden.

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 08. Dez

    35066 Frankenberg (Eder)

    Kontakt

    Telefon: 05631 954-1418

    E-Mail: bauen@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
    • Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
    • ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
    • werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauen, Befreiung, Abweichung, Bebauungsplan, Bau, Behörde, Ausnahme, Bauplanung, Bauantrag, Baugenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de