Wilder Müll Entsorgung

    Abfall: Wilder Müll

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Abfall: Wilder Müll

    Ansprechpartner

    Stadt Rosenthal - Ver- und Entsorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2

    35119 Rosenthal

    (Rathaus - Hauptgebäude)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag - Mittwoch 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
    Donnerstag 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
    Freitag 8-12 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06458 5095-11

    Telefax: 06458 5095-20

    E-Mail: info@stadt-rosenthal.de

    Kontaktperson

    • Herr Bürgermeister Hans Waßmuth (Bürgermeister)
    • Herr Heinz-Peter Schäfer (Büroleiter)

    Internet

    Weitere Informationen

    Auf Wunsch kann ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden.

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Briloner Landstraße 35b

    34497 Korbach

    Kontakt

    Telefon: 05631 954-1746

    E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrrad ohne Räder, Autowrack, Elektromüll, Müllabfuhr, herrenlose Räder, herrenlose Fahrräder, Bauschutt, alte Fahrräder, Unrat, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad-Rahmen, Waschmaschine, Sperrmüll, kaputtes Fahrrad, Müllkippe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de