Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Abfall: Sperrmüll
Alle Internetseiten der Kommunen des Landkreises Waldeck-Frankenberg finden Sie hier:
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-1746
E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de
Stadt Frankenberg - Fachbereich Finanzen
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7-13
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Internet
Stadt Frankenberg - Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7-13
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Herr Michael Burger
Postanschrift
Obermarkt 7-13
35066 Frankenberg (Eder)
Fax: 06451 505-100
Telefon Festnetz: 06451 505-193
E-Mail: burger.michael@frankenberg.de
Herr Rainer Schultz
Postanschrift
Obermarkt 7-13
35066 Frankenberg (Eder)
Fax: 06451 505-100
Telefon Festnetz: 06451 505-139
E-Mail: schultz.rainer@frankenberg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Frankenberg (Eder): Abfall: Sperrmüll
- Anträge online
Termin kommt per E-Mail ca. eine Woche vor der Abholung - Anträge Papierform
Anträge können im Bürgerbüro abgeholt, ausgefüllt und eingereicht werden. Eintragung ins System erfolgt innerhalb von 1-5 Tage.
Wenn eine E-Mailadresse angegeben wurde, dann erfolgt eine Bestätigung der Erfassung im System per Mail. - Der Termin wird ca. 1 Woche vor der Abholung per Email bzw. per Post mitgeteilt.
- Die Abholung erfolgt im 4 Wochenrythmus.
- Es besteht auch die Möglichkeit der persönlichen, kostenpflichtigen Abgabe auf der Deponie Geismar (Infos unter Abfallinfo Landkreis).
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Frankenberg (Eder): Abfall: Sperrmüll
Was ist Sperrmüll und was gehört nicht zum Sperrmüll?
Infos hierzu finden Sie unter der städtischen Internetseite zum Abfall.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Mistbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall, Unratbeseitigung, Altmüll, HMUKLV, Hausratbeseitigung, Schrottbeseitigung