Außer Kraft - Familienbuch Ausfertigung

    Familienbuch

    Beschreibung

    Das Familienbuch war in der Zeit von 1958 - 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.

    Das Familienbuch ist vielfach mit dem Stammbuch der Familie verwechselt worden, das lediglich eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthält. Darüber hinaus ist es mangels Bekanntheit nur wenig genutzt worden.

    Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 01. 01. 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden jetzt die Eheeinträge in den Eheregistern von den Heiratsstandesämtern fortgeführt. Nach dort sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Aus den als Heiratseinträgen fortzuführenden Familienbüchern können beglaubigte Abschriften erteilt werden.

    Hinweise für Frankenberg (Eder): Familienbuch

    Am 1. Januar 2009 ist das neue Personenstandsgesetz in Kraft getreten. Eine Neuerung dieses Gesetzes ist der Wegfall des Familienbuches. Stattdessen werden Eheregister geführt. Alte Familienbücher werden als Eheregister weitergeführt.

    Das Eheregister enthält Angaben über die Daten Ihrer Eheschließung und Geburt, die Namensführung in der Ehe und die evtl. Auflösung der Ehe. Es enthält keine Informationen mehr über die Eltern oder die Kinder der Eheleute.

    Wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde, wird das Eheregister beim Standesamt des Eheschließungsort geführt.

    Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde und ein Familienbuch auf Antrag vor dem 24. Februar 2007 angelegt wurde, befindet sich das Eheregister bei dem Standesamt, wo die Eheleute zu dem Zeitpunkt ihren gemeinsamen Wohnort hatten.

    Ist die Nachbeurkundung der Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag im Eheregister beurkundet werden, wenn die Ehegatten in Frankenberg (Eder) wohnen. Vorausetzung ist, dass einer der Ehegatten Deutscher, Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling ist.

    Ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeiter/innen des Standesamtes ist sinnvoll, um die auf den Einzelfall abgestimmten Informationen über die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.

    Zuständigkeit

    Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch erteilt das Heiratsstandesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Rosenthal - Standesamt Frankenberg (Eder)

    Adresse

    Hausanschrift

    Obermarkt 7-13

    35066 Frankenberg (Eder)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Dienstag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Mittwoch:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Donnerstag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Freitag:von 08:30 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06451 505-119

    Telefon: 06451 505-116

    Telefon: 06451 505-106

    Telefax: 06451 505-100

    E-Mail: standesamt@frankenberg.de

    Kontaktperson

    • Frau Sandra Hesse-Schulz
    • Herr Erwin Peter

      Telefon Festnetz: 06458 5095-13

    Internet

    Weitere Informationen

    Das ehemalige Standesamt Rosenthal ist zum 1.April 2017 Bestandteil des neu gegründeten Standesamtsbezirks Fankenberg (Eder).

    Alle Anfragen das Standesamt betreffend sind dorthin zu richten:

    Standesamt Frankenberg (Eder), Obermarkt 7-13, 35066 Frankenberg (Eder), Telefon: 06451 505-119

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankenberg - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Obermarkt 7-13

    Postfach

    35066 Frankenberg (Eder)

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag:

    8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

    Freitag:

    8:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06451 505-0

    Telefax: 06451 505-100

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kosten

    Hinweise für Frankenberg (Eder): Familienbuch

    Abschrift aus dem Eheregister 10,00

    Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe 80,00 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Eheschließung, Heirat, Hochzeit, Familienbuch, Heiratsurkunde, Ehe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de