Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten BewilligungOnline erledigen

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe)

    Befinden Sie sich in sozialen Schwierigkeiten und sind in der Teilnahme am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt? Dann haben Sie Anspruch auf verschiedene Hilfsangebote, die eine Integration ermöglichen.

    Beschreibung

    Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:

    • Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung
    • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit
    • Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
    • Hilfe bei gewaltgeprägten Lebensumständen
    • Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
    • Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
    • Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.

    Die Beratung erfolgt als persönliche Hilfe einkommens- und vermögensunabhängig.
    Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.

    Online-Dienst

    Online-Antrag des LWV Hessen auf Leistungen in stationären Einrichtungen und betreuten Wohnmöglichkeiten

    ID: L100001_386425133

    Beschreibung

    Stellen Sie den Antrag auf Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe) online. Der Antrag bildet nur die Leistungen in Zuständigkeit des LWV Hessen ab. Hierbei handelt es sich um die Leistungen in stationären Einrichtungen und betreuten Wohnmöglichkeiten. Für Leistungen in Zuständigkeit der örtlichen Sozialämter wenden Sie sich bitte an diese.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ihr örtlich zuständiges Sozialamt.

    Für Leistungen in stationären und teilstationären Einrichtungen, betreuten Wohnmöglichkeiten, Fachberatungsstellen sowie Tagesaufenthaltsstätten ist der LWV Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger zuständig.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe)

    Die Zuständigkeit richtet sich nach der Kommune in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat. 

    Kommune

    Sachbearbeitende Person

    Allendorf (Eder) A - Ka

    Birgit Tülp

    Allendorf (Eder) Kb - Z

    Heike Bachmann

    Bad Arolsen

    Bettina Vallbracht

    Bad Wildungen A - Ka

    Birgit Tülp

    Bad Wildungen Kb - Z

    Heike Bachmann

    Bad Wildungen S - Z

    Henning Berges

    Battenberg (Eder) A - Ka

    Birgit Tülp

    Battenberg (Eder) Kb - Z

    Heike Bachmann

    Bromskirchen A - Ka

    Birgit Tülp

    Bromskirchen Kb - Z

    Heike Bachmann

    Burgwald A - Ka

    Birgit Tülp

    Burgwald Kb - Z

    Heike Bachmann

    Diemelsee

    Karl-Wilhelm Bunte

    Edertal

    Bernd Nasemann

    Edertal A - Ka

    Birgit Tülp

    Edertal Kb - Z

    Heike Bachmann

    Frankenau A - Ka

    Birgit Tülp

    Frankenau Kb - Z

    Heike Bachmann

    Frankenberg (Eder) A - Ka

    Birgit Tülp

    Frankenberg (Eder) Kb - Z

    Heike Bachmann

    Gemünden (Wohra) A - Ka

    Birgit Tülp

    Gemünden (Wohra) Kb - Z

    Heike Bachmann

    Haina (Kloster) A - Ka

    Birgit Tülp

    Haina (Kloster) Kb - Z

    Heike Bachmann

    Hatzfeld (Eder) A - Ka

    Birgit Tülp

    Hatzfeld (Eder) Kb - Z

    Heike Bachmann

    Volkmarsen

    Harald Henkler

    Korbach A - B

    Brigitte Bundis

    Korbach C - G

    Bernd Nasemann

    Korbach H - L

    Karl-Wilhelm Bunte

    Korbach M - Z

    Manuela Köchling

    Lichtenfels

    Bernd Nasemann

    Rosenthal A - Ka

    Birgit Tülp

    Rosenthal Kb - Z

    Heike Bachmann

    Twistetal

    Bernd Nasemann

    Vöhl

    Karl-Wilhelm Bunte

    Vöhl A - Ka

    Birgit Tülp

    Vöhl Kb - Z

    Heike Bachmann

    Waldeck

    Karl-Wilhelm Bunte

    Willingen

    Bernd Nasemann

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 8-12

    35066 Frankenberg (Eder)

    Hausanschrift

    Südring 3

    Postfach

    34497 Korbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Südring 2

    Postfach

    34497 Korbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 05631 954-1218

    E-Mail: soziale-angelegenheiten@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankenau - Allgemeine Verwaltung/Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ehlingshäuser Straße 1

    35110 Frankenau

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08.30-11.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag 08.30-11.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Freitag 08.30-12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06455 799-0

    Telefax: 06455 799-55

    E-Mail: christina.baumann@frankenau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe) 
    • gültige Ausweisdokumente bzw. Identitätsnachweise
    • Der Umfang der für die Beratung benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
    • Geeignete Unterlagen zu den besonderen Lebensverhältnissen. Dies kann auch Einkommens- und Vermögensnachweise erforderlich machen.

    Voraussetzungen

    Einen Anspruch auf die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten hat gemäß §§ 67 bis 69 Sozialgesetzbuch XII jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse beziehungsweise die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Partnerschaftsproblemen und dergleichen deutlich unterscheiden. Schwierige Lebensverhältnisse können beispielsweise sein:

    • Eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • Nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse
    • Gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Anstalt
    • Vergleichbare nachteilige Lebensumstände

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sind Sie mit dem Bescheid der Behörde nicht einverstanden, können Sie dagegen Rechtsbehelf in Form eines Widerspruchs einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Verwaltungsakt bekannt gegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Hält die Behörde Ihre Einwände für begründet, wird Ihrem Widerspruch abgeholfen. Dies erfolgt, indem der Ausgangsbescheid aufgehoben, geändert oder Ihr gestellter Antrag doch bewilligt wird. Anderenfalls erlässt sie einen Widerspruchsbescheid.

    Falls der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. Auch hierfür gilt die Frist von einem Monat nachdem Sie den Widerspruchsbescheid erhalten haben.

    Verfahrensablauf

    Bei der zuständigen Stelle ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Am einfachsten ist es, wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen zur Behörde gehen und dort im Rahmen eines Beratungsgespräches den Antrag ausfüllen.

    Fristen

    Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist Abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 22.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnungsverlust, Sozialhilfe, Persönliche Betreuung, Wohnungsbeschaffung, Entlassung, Wohnraumverlust, Krisensituation, Obdachlosigkeit, Hilfe zur Ausbildung, Schulden, Persönliche Beratung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de