Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

    Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)

    Beschreibung

    Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

    Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.

    Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.

    Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.

    Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.

    Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

    Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenau - Allgemeine Verwaltung/Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ehlingshäuser Straße 1

    35110 Frankenau

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08.30-11.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag 08.30-11.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Freitag 08.30-12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06455 799-0

    Telefax: 06455 799-55

    E-Mail: christina.baumann@frankenau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundehaltung, Haustiere, Kaninchenhaltung, Tierkörper, Heimtiere, Tierkörperverwertung, HMUKLV, Tierkörperbeseitigung, Tierkörperbeseitiger, Tierbestattung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de