Heizölanlage
Beschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Umwelt und Klimaschutz
Adresse
Postanschrift
Auf Lülingskreuz 60
Postfach
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-5369
Telefax: 06451 743-870
E-Mail: klimaschutz@lkwafkb.de
E-Mail: naturschutz@lkwafkb.de
E-Mail: wasser-bodenschutz@lkwafkb.de
Kontaktperson
Melanie Bauer
Gisela Hörle
Christine Müller
Postanschrift
Auf Lülingskreuz 60
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-871
Fax: 05631 954-870
E-Mail: christine.mueller@lkwafkb.de
Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bus
Linien:- Bus: Linie 510
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05623 8080
Telefax: 05623 808-128
Kontaktperson
Herr Heinrich Meuser (Sachbearbeiter)
Herr Alexander Paul (Bauamtsleiter)
Internet
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Heizölanlage
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen
Anzeigevordruck und Sachverständigen Listen
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Heizölanlage, Heizölpreis, HMUKLV, Heizöltank, Heizöl, Heizöllagerung, Lagerung von Heizöl