Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Bauen, Umwelt und Denkmalschutz FD 3.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 6

    34474 Diemelstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag
    8:00 - 12:00 Uhr

    Montag - Dienstag
    14:00 - 16:00 Uhr

    Donnterstag
    14:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05694 9798-28

    Telefax: 05694 9798-26

    E-Mail: vahle@dieemlstadt.de

    Stichwörter

    Bauen, Umwelt, Umweltamt

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Betriebshof FD 3.3

    Adresse

    Hausanschrift

    Hellenberg 2-4

    34474 Diemelstadt

    Öffnungszeiten

    Nach Absprache !

    Kontakt

    Telefon: 05694 1045

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Bauhof

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Streupflicht, Winterdienst, Räum- und Streupflicht, Schneepflug, Streusplitt, Schneeräumung, Schnee, Glatteis, Granulat, Eis, Sand, Streumittel, Räumpflicht, Streusalz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de