Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung

    Nutzungsänderung von Gebäuden

    Beschreibung

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

    Zuständigkeit

    Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Nutzungsänderung von Gebäuden

    Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Bauen einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde / Stadt. 

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 8-12

    Postfach

    35066 Frankenberg (Eder)

    Postanschrift

    Südring 2

    Postfach

    34497 Korbach

    Kontakt

    Telefon: 05631 954-418

    Telefon: 06451 743-689

    Telefax: 05631 954-375

    Telefax: 06451 743-678

    E-Mail: bauen@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kahlenberg 1

    34519 Diemelsee

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 07.00 - 12.00 Uhr, 12.30 - 15.30 Uhr Do 07.00 - 12.00 Uhr, 12.30 - 18.00 Uhr Fr 07.00 - 13.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05633 9899-16

    E-Mail: rainer.fischer@diemelsee.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
    • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
    • Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
    • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
    • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
    • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
    • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ALKIS, Baugenehmigung, Bauleitplanung, Nutzungsänderung von Gebäuden, Vermessung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English