Nutzungsänderung von Gebäuden
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Zuständigkeit
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Nutzungsänderung von Gebäuden
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Bauen einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde / Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Bauen
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 8-12
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Postanschrift
Südring 2
Postfach
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-418
Telefon: 06451 743-689
Telefax: 05631 954-375
Telefax: 06451 743-678
E-Mail: bauen@lkwafkb.de
Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Mi 07.00 - 12.00 Uhr, 12.30 - 15.30 Uhr Do 07.00 - 12.00 Uhr, 12.30 - 18.00 Uhr Fr 07.00 - 13.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05633 9899-16
E-Mail: rainer.fischer@diemelsee.de
Kontaktperson
Herr Rainer Fischer
Frau Anke Linnekugel
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
Rechtsgrundlage(n)
- Hessische Bauordnung (HBO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
ALKIS, Baugenehmigung, Bauleitplanung, Nutzungsänderung von Gebäuden, Vermessung