Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Wenn Sie Sperrmüll entsorgen möchten, nutzen Sie die entsprechenden Annahmemöglichkeiten.
Beschreibung
Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Für weitere Fragen können sie sich dorthin wenden.
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Bau- und Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Siegfried Vetter
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abfall, Müll, Müllabfuhr