Hochwasserschäden Erfassung

    Hochwasserschäden erfassen

    Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.

    Beschreibung

    Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.

    Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.

    Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:

    • Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
    • Außenanlagen
    • Grünflächen
    • Parkanlagen
    • Infrastruktur etc.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Fachbereich IV - Bau- und Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 73

    35099 Burgwald

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.

    Fristen

    Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Katastrophe, Hochwasserhilfe, Schadensbeseitigung, Dammbruch, Wasserstrom, Elementarschäden, Naturkatastrophe, Gewitter, Überflutung, Starkregen, Hochwasseropfer, Deichbruch, Hochwasser, Hochwasserschaden, Überschwemmung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English