Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme

    Behindertenfahrdienst

    Schwerbehinderte Menschen können in einigen Städten und Gemeinden sogenannte Behindertenfahrdienste beanspruchen.

    Beschreibung

    Einige Städte und Gemeinden in Hessen bieten spezielle Fahrdienste an. Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich gestalten.

    Ansprechpartner

    Fachbereich II - Bürgerbüro / Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 73

    35099 Burgwald

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrdienst, Behinderte, Sonderfahrdienst, Behinderung, Schwerbehinderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de