Briefwahl Zusendung der Briefwahlunterlagen

    Briefwahl

    Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben

    Beschreibung

    Sie sind für die Wahl wahlberechtigt und wollen per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. In diesem Fall können Sie den notwendigen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
    Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese im Bürgerbüro ab. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Die Wahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben. Mit dem Abholen der Unterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die oder der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Stadt Battenberg (Eder) - Hauptverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 58

    35088 Battenberg (Eder)

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Marburger Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 520

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag und Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    • Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr
    • Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
    • Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06452 93440

    Telefax: 06452 934419

    E-Mail: info@battenberg-eder.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Battenberg (Eder) - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 58

    35088 Battenberg (Eder)

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Marburger Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 520

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag und Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    • Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr
    • Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
    • Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06452 934415

    Telefax: 06452 934419

    E-Mail: p.klein@battenberg-eder.de

    Stichwörter

    Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:

    • den Wahlschein,
    • den amtlichen Stimmzettel,*
    • den amtlichen Stimmzettelumschlag,*
    • den amtlichen Wahlbriefumschlag und
    • das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird

    *Finden mehrere Wahlen am gleichen Tag statt, dann erhalten Sie für jede Wahl einen Stimmzettel und einen Stimmzettelumschlag

    Formulare

    Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Voraussetzungen

    Sie sind wahlberechtigt und haben auf Antrag Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Briefwahl per Post:

    1. Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel.
    2. Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
    3. Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an.
    4. Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
    5. Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.

    Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.

    Fristen

    Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl, bei Europa- und Bundestagswahlen bis 18.00 Uhr und bei Landtags-, Kommunal- und Direktwahlen bis 15.00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle beantragt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

    Kosten

    Das Einsenden des Wahlbriefes ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei. Kosten für eine Auslandseinlieferung oder für besondere Versendungsformen, wie zum Beispiel Eilzustellung, müssen Sie selbst bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin beziehungsweise Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 01.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Europawahl, Stimmabgabe, Wahlbenachrichtigungskarte, Wahl per Brief, Zusendung Wahlunterlagen, Stimmzettel, Wahlbrief, Wahl per Post, Briefwahlunterlagen, Bundestagswahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English