Abfall: Altpapier
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Abfall: Altpapier
Alle Internetseiten der Kommunen des Landkreises Waldeck-Frankenberg finden Sie hier:
Ansprechpartner
Stadtbauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 05621 701-401
Telefon: 05621 701-402
Telefax: 05621 701-460
E-Mail: bauamt@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Frau Birgit Ewald
Frau Anke Schäfer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-402
Fax: 05621 701-460
E-Mail: anke.schaefer@bad-wildungen.de
Frau Silvia Brauer
Hausanschrift
Fax: 05621 701-460
Telefon Festnetz: 05621 701-404
E-Mail: silvia.brauer@bad-wildungen.de
Frau Christiane Schrauf
Frau Petra Schirmacher (Amtsleiterin)
Herr Roland Bockhorn (stellv. Amtsleiter)
Hausanschrift
Fax: 05621 701-460
Telefon Festnetz: 05621 701-408
E-Mail: roland.bockhorn@bad-wildungen.de
Herrn Martin Zyzik
Herr Marius Gille
Frau Anne Rischard
Herr Frank Lange
Frau Sylwia Witwicka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701417
Fax: 05621 701460
E-Mail: sylwia.witwicka@bad-wildungen.de
Frau Katharina Struzek
Internet
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
Postfach
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 06451 743-746
E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
blaue Tonne, Altpapiertonne, Altpapiercontainer, Wertstoffhof, Altpapier, Entsorgung