Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

    Beschreibung

    Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    34537 Bad Wildungen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 05621 701-301

    Telefon: 05621 701-302

    Telefax: 05621 701-466

    E-Mail: ordnungsamt@bad-wildungen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Leihhaus, Pfandgläubiger, Pfänder, Pfandhaus, Pfandleiher, Pfandleihanstalt, Kredit, Pfandsache, Pfandsachen, Pfandleihe, Pfandvermittler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English