Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Beschreibung
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständige Behörde ist die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Spielgerät aufgestellt werden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 05621 701-301
Telefon: 05621 701-302
Telefax: 05621 701-466
E-Mail: ordnungsamt@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Herr Martin Segeler (Amtsleiter Ordnungsamt / Marktmeister Kram- und Viehmarkt)
Hausanschrift
Fax: 05621 701-466
Telefon Festnetz: 05621 701-300
E-Mail: martin.segeler@bad-wildungen.de
Frau Katrin Buhl (stellv. Amtsleitung)
Herr Axel Wilhelmi
Hausanschrift
Fax: 05621 701-466
Telefon Festnetz: 05621 701-302
E-Mail: axel.wilhelmi@bad-wildungen.de
Herr Frank Beinroth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-307
Fax: 05621 701-466
E-Mail: frank.beinroth@bad-wildungen.de
Herr Karl-Theo Schnorbus
Frau Sabine Höcker (Vorzimmer Ordnungsamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-303
Fax: 05621 701-466
E-Mail: sabine.hoecker@bad-wildungen.de
Frau Manuela Platte (Vorzimmer Ordnungsamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-301
Fax: 05621 701-466
E-Mail: manuela.platte@bad-wildungen.de
Herr Kevin Rupp
Frau Silke Bänfer
Hausanschrift
Fax: 05621 701-466
Telefon Festnetz: 05621 701-337
E-Mail: silke.baenfer@bad-wildungen.de
Frau Julia Hellenthal
Herr Bruno Glombiewski
Herr Eduard Remfert
Herr Detlef Lesch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701308
Herr Uwe Schilling
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers) - Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- Ausgefülltes Antragsformular
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
- Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
- Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020
Stichwörter
33c Abs. 3 GewO, Geeignetheitsbescheinigung, Geeignetheit, Aufstellung Geldspielgeräte