Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 366-0
Telefax: +49 611 366-3435
E-Mail: info@mobil.hessen.de
Internet
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 05621 701-301
Telefon: 05621 701-302
Telefax: 05621 701-466
E-Mail: ordnungsamt@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Herr Martin Segeler (Amtsleiter Ordnungsamt / Marktmeister Kram- und Viehmarkt)
Hausanschrift
Fax: 05621 701-466
Telefon Festnetz: 05621 701-300
E-Mail: martin.segeler@bad-wildungen.de
Frau Katrin Buhl (stellv. Amtsleitung)
Herr Axel Wilhelmi
Hausanschrift
Fax: 05621 701-466
Telefon Festnetz: 05621 701-302
E-Mail: axel.wilhelmi@bad-wildungen.de
Herr Frank Beinroth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-307
Fax: 05621 701-466
E-Mail: frank.beinroth@bad-wildungen.de
Herr Karl-Theo Schnorbus
Frau Sabine Höcker (Vorzimmer Ordnungsamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-303
Fax: 05621 701-466
E-Mail: sabine.hoecker@bad-wildungen.de
Frau Manuela Platte (Vorzimmer Ordnungsamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-301
Fax: 05621 701-466
E-Mail: manuela.platte@bad-wildungen.de
Herr Kevin Rupp
Frau Silke Bänfer
Hausanschrift
Fax: 05621 701-466
Telefon Festnetz: 05621 701-337
E-Mail: silke.baenfer@bad-wildungen.de
Frau Julia Hellenthal
Herr Bruno Glombiewski
Herr Eduard Remfert
Herr Detlef Lesch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701308
Herr Uwe Schilling
Internet
Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sondernutzungserlaubnis, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzungsgenehmigung, Warenstand, Verkaufsstand, Bundesstraßen, Informationsstand, Kreisstraßen, Gerüst, Straßen, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Landesstraßen, Werbestand, Sondernutzung, Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Plätze, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand