Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 05621 701-320
Telefon: 05621 701-319
Telefax: 05621 701-462
E-Mail: buergerbuero@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Frau Sandra Bauer
Frau Tina Kukuck
Frau Kirsten Schulze
Frau Alina Steinhauer
Frau Kristina Höhle
Hausanschrift
Fax: 05621 701-462
Telefon Festnetz: 05621 701-323(Bürgerbüro)
E-Mail: kristina.hoehle@bad-wildungen.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung