Saisonkennzeichen beantragen
Wenn Sie Fahrzeuge (Cabrios, Motorräder etc.) nur zu bestimmten Zeiten im Jahr fahren, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen.
Beschreibung
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen.
Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. (Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt; z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden.)
Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten.
Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Flächen abgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zulassung ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Ansprechpartner
Stadt Bad Arolsen - Fachbereich III: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: öffentlich
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr Donnerstag, Freitag: 8.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05691 801-153
Telefax: 05691 8928-97
E-Mail: Andreas.Mertens@Bad-Arolsen.de
Internet
Stadt Bad Arolsen - KFZ-Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: öffentlich
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: öffentlich
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08.00 – 15.00 Uhr jeden 1. und 3. Samstag im Monat: 10.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05691 801-260
Telefax: 05691 801-269
E-Mail: Karl.Heinz.Renner@Bad-Arolsen.de
Kontaktperson
Herr Karl-Heinz Renner (Sachbearbeiter)
Herr Florian Schmidt (Sachbearbeiter)
Frau Monika Wagner (Sachbearbeiterin)
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung (eVB)
- ggf. SEPA Mandat
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (durch Vorlage HU-Berichts im Original oder durch die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I)
- bei Juristische Personen: aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbescheins
- bei Vertretung des Halters: Vollmacht
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle (in der Regel die des Wohnortes) stellen und die erforderlichen Unterlagen beibringen.
Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen kommen folgende Varianten in Betracht:
- erstmalige Zulassung,
- Wiederzulassung nach Außerbetriebssetzung,
- Zulassung auf einen neuen Fahrzeughalter (Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirks, Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirks).
Die geltenden Vorschriften für die jeweiligen Zulassungsvorgänge sind zu beachten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 9 Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie oder ein schriftlich bevollmächtigter Vertreter müssen einen Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle (in der Regel die des Wohnortes) stellen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, ggf. schon vorher erfolgen.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Saisonkennzeichen beantragen
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Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen gelten in Abhängigkeit davon, ob es sich
um eine erstmalige Zulassung, - eine Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung,
-
eine Zulassung auf einen neuen Fahrzeughalter (Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks oder von außerhalb) handelt,
die jeweils für diese Zulassungsvorgänge geltenden Vorschriften.
Achtung:
Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern möchten, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Kennzeichenschilder. Es ist möglich, das bisherige Unterscheidungszeichen beizubehalten.
Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Je nach Auslastung der jeweiligen Zulassungsbehörde. Bei Vorsprache ggf. sofort.
Kosten
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Grundgebühr beträgt 27,90€.
Bemerkungen
Den Verkauf eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichen müssen Sie, wie bei jedem anderen Fahrzeug auch, unverzüglich der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge anzeigen.
Soll der Saisonzeitraum geändert werden, so ist die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Stichwörter
Fahrzeuge des Winterdienstes, Beitragspflicht, Saison, Sommerkennzeichen, Cabrio, Zeitraum festlegen, Zulassungsbehörde, Saisonkennzeichen, Versicherungsschutz, Motorrad, Zulassungsstelle, Betriebszeitraum, Wohnmobil