Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
Beschreibung
Wenn Sie eine Probe-oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung.
Kurzzeitkennzeichen werden zugeteilt, wenn
- das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU) / Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
- das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.
Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind in folgenden Fällen möglich:
- bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat; ebenso Rückfahrten.
- zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Das Kurzzeitkennzeichen wird für höchstens 5 Tage zugeteilt. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.
Möchten Sie die Kurzzeitkennzeichen für Fahrten in ein anderes Land nutzen, , klären Sie bitte unmittelbar mit der zuständigen Auslandsvertretung, ob in Ihrem Zielland das deutsche Kurzzeitkennzeichen akzeptiert wird.
Der Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen ist bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich nur im Bundesgebiet gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem bzw. der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr
Beschreibung
Am Standort Auestraße in Frankenberg ist die Zahlung der Verwaltungsgebühren nur mit EC-Karte möglich.
Adresse
Postanschrift
Auestraße 12
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Postanschrift
Südring 2
Postfach
34497 Korbach
Öffnungszeiten
Nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 05631 954-109
Telefon: 06451 743-606
Telefax: 05631 954-379
Telefax: 06451 743-607
E-Mail: verkehr@lkwafkb.de
Kontaktperson
Celine Dietrich
Postanschrift
Auestraße 12
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 06451 743-612
Fax: 06451 743-607
E-Mail: celine.dietrich@lkwafkb.de
Cornelia Klebig
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Fax: 05631 954-379
Telefon Festnetz: 05631 954-121
E-Mail: cornelia.klebig@lkwafkb.de
Silke Schneider
Postanschrift
Auestraße 12
35066 Frankenberg (Eder)
Fax: 06451 743-607
Telefon Festnetz: 06451 743-620
E-Mail: silke.schneider@lkwafkb.de
Reinhild van der Heide
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Fax: 05631 954-379
Telefon Festnetz: 05631 954-123
E-Mail: reinhild.vanderheide@lkwafkb.de
Stadt Bad Arolsen - Fachbereich III: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: öffentlich
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr Donnerstag, Freitag: 8.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05691 801-153
Telefax: 05691 8928-97
E-Mail: Andreas.Mertens@Bad-Arolsen.de
Internet
Stadt Bad Arolsen - KFZ-Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: öffentlich
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: öffentlich
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08.00 – 15.00 Uhr jeden 1. und 3. Samstag im Monat: 10.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05691 801-260
Telefax: 05691 801-269
E-Mail: Karl.Heinz.Renner@Bad-Arolsen.de
Kontaktperson
Herr Karl-Heinz Renner (Sachbearbeiter)
Herr Florian Schmidt (Sachbearbeiter)
Frau Monika Wagner (Sachbearbeiterin)
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
- Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, sofern das Fahrzeug dieser unterliegt, ist anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
- Nachweis des Bedarfs
- Fahrzeugschein im Original
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
- Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, sofern das Fahrzeug dieser unterliegt, ist anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
- Nachweis des Bedarfs
- Fahrzeugschein (ZB Teil I) oder Fahrzeugbrief (ZB Teil II) im Original
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
- Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges.pdf:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
- § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebühren-Nrn. 124 und 221.4 der Anlage (zu § 1) der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen der Zulassungsbehörde nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt derzeit 12,80 Euro.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
erhoben.
Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.
Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.
Bemerkungen
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 03.07.2018
Stichwörter
Prüfungsfahrt, Kurzzeitkennzeichen, Fahrzeugüberführung, Überführungsfahrt, Probe- und Überführungsfahrten, Probefahrt, Prüfungs-, Tageszulassung, Händlerkennzeichen