Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
Beschreibung
Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr
Beschreibung
Am Standort Auestraße in Frankenberg ist die Zahlung der Verwaltungsgebühren nur mit EC-Karte möglich.
Adresse
Postanschrift
Auestraße 12
35066 Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten
Nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 05631 954-1114
E-Mail: verkehr@lkwafkb.de
Kontaktperson
Celine Dietrich
Postanschrift
Auestraße 12
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 05631 954-1612
E-Mail: celine.dietrich@lkwafkb.de
Cornelia Klebig
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-2121
E-Mail: cornelia.klebig@lkwafkb.de
Petra Schneider
Postanschrift
Auestraße 12
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 05631 954-1623
E-Mail: petra.schneider@lkwafkb.de
Reinhild van der Heide
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-2123
E-Mail: reinhild.vanderheide@lkwafkb.de
Stadt Bad Arolsen - KFZ-Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: öffentlich
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: öffentlich
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08.00 – 15.00 Uhr jeden 1. und 3. Samstag im Monat: 10.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05691 801-260
Telefax: 05691 801-269
E-Mail: Karl.Heinz.Renner@Bad-Arolsen.de
Kontaktperson
Herr Karl-Heinz Renner (Sachbearbeiter)
Herr Florian Schmidt (Sachbearbeiter)
Frau Monika Wagner (Sachbearbeiterin)
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
-
Versicherungsbestätigung
-
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
-
gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
-
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
-
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
-
-
bei Firmen:
-
natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
-
juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
-
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
-
-
wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:
-
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
-
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
-
amtliche Kennzeichen
-
Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
-
-
wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde zusätzlich:
-
Stilllegungsbescheinigung
-
Fahrzeugbrief
-
Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
-
-
wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:
-
alter Fahrzeugbrief
-
Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
-
Vollgutachten nach § 21 StVZO
-
Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Versicherungsbestätigung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- wenn das Fahrzeug zugelassen ist zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- amtliche Kennzeichen
- Gutachten § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
- wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde zusätzlich:
- Stilllegungsbescheinigung
- Fahrzeugbrief
- Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
- wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist zusätzlich:
- alter Fahrzeugbrief
- Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
- Vollgutachten nach § 21 StVZO
- Einzelgenehmigung der Bündelungsbehörde (in Hessen)
Bitte legen Sie Originaldokumente oder amtlich beglaubigte Kopien vor.
- Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges.pdfKeine weiteren Hinweise vorhanden
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer.pdfKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Die Versicherung wird automatisch über die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens informiert.
Rechtsgrundlage(n)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
-
zwischen 26,80 Euro und 28,90 Euro
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wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind: zusätzlich 15,30 Euro
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wenn Klebesiegel verwendet werden: zusätzlich 0,30 Euro pro Stück
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wenn der Fahrzeugbrief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich bis zu 15,30 Euro
-
wenn gleichzeitig eine technische Änderung vorgenommen wird: zusätzlich 10,20 Euro
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.
Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Historische Kennzeichen, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Oldtimerkennzeichen, H-Kennzeichen, Kennzeichen für historische Fahrzeuge