Tageseinrichtungen und Kindertagespflege AufnahmeOnline erledigen

    Kindertageseinrichtungen

    Beschreibung

    Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).

    Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Online-Dienste

    Antrag auf Zustimmung zur Beschäftigung fachfremder Personen in Kindertageseinrichtungen

    ID: L100001_393818003

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Kindertagesstätten: online Meldung nach § 47 SGB VIII

    ID: L100001_377508426

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.

    Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Jugend

    Adresse

    Postanschrift

    Uferstraße 5

    35066 Frankenberg (Eder)

    Hausanschrift

    Südring 3

    Postfach

    34497 Korbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Südring 2

    Postfach

    34497 Korbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 05631 954-1163

    E-Mail: jugend@lkwafkb.de

    Kontaktperson

    • Beate Hecker
      Postanschrift

      Bahnhofstraße 8

      35066 Frankenberg (Eder)

      Telefon Festnetz: 05631 954-1667

      E-Mail: beate.hecker@lkwafkb.de

    • Rebekka Steuber
      Postanschrift

      Südring 3

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1545

      E-Mail: rebekka.steuber@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Arolsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Allee 26

    34454 Bad Arolsen

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: öffentlich
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr Donnerstag, Freitag: 8.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05691 801-0

    Telefax: 05691 801-189

    E-Mail: info@bad-arolsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

    Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
    Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hort, Kita, Kindertagesstätten, Kindergarten, Kindergärten, Kinderhort, Kindertageseinrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English