Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Bad Arolsen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: öffentlich
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr Donnerstag, Freitag: 8.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05691 801-0
Telefax: 05691 801-189
E-Mail: info@bad-arolsen.de
Internet
Stadt Bad Arolsen - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: öffentlich
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00 bis 17.00 Uhr durchgehend geöffnet
Mittwoch und Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 5691 801-150(Hotline Bürgerservice)
Telefax: 05691 801-189
E-Mail: ordnungsamt@bad-arolsen.de
Kontaktperson
Frau Anja Dwojatzki (Bereichsleiterin)
Frau Ricarda Emde (Sachbearbeiterin)
Frau Heidrun Henkel (Sachbearbeiterin)
Herr Stefan Roskosch (Sachbearbeiter)
Frau Anke Schäfer (Sachbearbeiterin)
Internet
Stichwörter
Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Abstimmen, Bewerber, Voten, Wahlvorschlag, Wahlen, Bewerberinnen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung