Ausweispflicht Befreiung

    Befreiung von der Ausweispflicht

    Beschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
       

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Arolsen - Fachbereich III: Bürgerservice, Sicherheit & Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Allee 26

    34454 Bad Arolsen

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: öffentlich
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr Donnerstag, Freitag: 8.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05691 801-0

    Telefax: 05691 801-189

    E-Mail: info@bad-arolsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, nPA, PA, Perso, Perser, Befreiung, ePA, neu, Ausweis, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English