Förderung für Schützenvereine für vereinseigenen Sportstättenbau Bewilligung

    Vereinseigener Sportstättenbau

    Beschreibung

    Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.

    Zuwendungen werden gewährt für:

    • den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
    • den Aus- oder Umbau von Sportstätten
    • die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
    • die Ausstattung von Sportstätten

    Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.

    Zuständigkeit

    Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

    Ansprechpartner

    Gemeinde Allendorf - Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Schulstraße 5

    35108 Allendorf (Eder)

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr

    Dienstag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr

    Mittwoch: 08:15 bis 12:15 Uhr

    Donnerstag: 08:15 bis 12:15 und 13:00 bis 16:00 Uhr

    Freitag: 08:15 bis 12:15 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Verein muss Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sein
    • Maßnahme muss vom Kreis auf der Prioritätenliste an vorrangiger Stelle geführt sein
    • Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelfsbelehrung ist im Förderbescheid enthalten.

    Verfahrensablauf

    Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt mit Sonderstatus) erfolgen. Die Gebietskörperschaft erstellt für jedes Jahr  Vorschlagsliste (sog. Prioritätenliste) der im jeweiligen Kreis bzw. der jeweiligen Stadt angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 19.07.2016

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de