Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Ihr Führerschein muss in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden? Hier erhalten Sie Informationen dazu.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ergibt. Nach Ablauf dieser Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument .
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Achtung:
Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anlage 8e der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Seit dem 19.03.2019 besteht allerdings eine Umtauschpflicht gemäß Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung. Dieser nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.1.2033 wird dadurch entzerrt, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird.
- Führerschein Änderungen ab 2013.pdfKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienst
Führerscheinumtausch online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Verkehr
Beschreibung
Am Standort Auestraße in Frankenberg ist die Zahlung der Verwaltungsgebühren nur mit EC-Karte möglich.
Adresse
Postanschrift
Auestraße 12
35066 Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten
Nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 05631 954-1114
E-Mail: verkehr@lkwafkb.de
Kontaktperson
Tanja Gathmann
Postanschrift
Auestraße 12
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 05631 954-1616
E-Mail: tanja.gathmann@lkwafkb.de
Ralf Maurer
Postanschrift
Auestraße 12
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 05631 954-1614
E-Mail: ralf.maurer@lkwafkb.de
Alexandra Peyker
Silvia Schumacher
Postanschrift
Am Südring 2
34497 Korbach
Dorfitter
Telefon Festnetz: 05631 954-1118
E-Mail: silvia.schumacher@lkwafkb.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Führerschein
- Foto-Mustertafel(Bundesdruckerei)
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
- Antragsvordruck
- gültiger Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Führerschein
- Antrag auf Ausstellung eines EU-Kartenführerscheines.pdfKeine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §§ 24a, 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Die Verwaltungsgebühr wird entsprechend der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
erhoben.
Die Höhe der Gebühr hängt von zahlreichen verschiedenen Faktoren ab.
Auskünfte im Einzelfall erteilt die örtlich zuständige Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 27.07.2021
Stichwörter
Fahrerlaubnis, Umtausch, Führerschein, Kartenführerschein, alte Fahrerlaubnis, Führerscheinumstellung, EU-Führerschein, alter Führerschein