Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO - Erlaubnis
Beschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler, wenn Sie gewerbsmäßig
- Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
- entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln wollen.
Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer, die entweder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert sind oder die für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentums an Grundstücken oder Gebäuden bestimmt sind.
Die Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler benötigen Sie auch, wenn Sie
- entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln wollen oder
- Dritte über Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen beraten wollen.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An das örtlich zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
- Einheitlicher AnsprechpartnerKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung, Gewerbe und Sozialversicherung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 08. Dez
35066 Frankenberg (Eder)
Kontakt
Telefon: 05631 954-1340
E-Mail: recht-komm@lkwafkb.de
Kontaktperson
Carola Knebel
Helmut Möller
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1260
E-Mail: helmut.moeller@lkwafkb.de
erforderliche Unterlagen
Für die Prüfung zur Erteilung der Erlaubnis, als Immobiliardarlehensvermittler tätig zu werden, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts
- einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- ggf. eine Auskunft des Insolvenzgerichtes zur Insolvenzfreiheit und zur Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse
- einen Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- einen Nachweis der erforderlichen Sachkunde
- bei juristischen Personen und Handelspersonengesellschaften: einen Handelsregisterauszug
Voraussetzungen
Die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gewerblich tätig zu werden, wird Ihnen erteilt, wenn Sie:
- zuverlässig sind,
- in geordneten Vermögensverhältnissen leben,
- eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können,
- eine Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt haben oder diese erforderliche Sachkunde durch eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
1. Antrag auf Erlaubnis
Um als Immobiliardarlehensberater zu arbeiten, müssen Sie unter Vorlage der notwendigen Unterlagen einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Dies ist je nach Bundesland die Gewerbebehörde oder die Industrie- und Handelskammer. Einzelpersonen (natürliche Personen) beantragen die Erlaubnis selbst oder durch bevollmächtigte Dritte. Bei juristischen Personen erfolgt die Antragstellung durch deren gesetzliche Vertreter oder durch schriftlich bevollmächtigte Dritte.
2. Bescheid über die Erlaubnis
Die Erlaubnis wird Ihnen in der Form eines Erlaubnisbescheids erteilt.
3. Eintrag der Erlaubnis
Nach Aufnahme der Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler müssen Sie unverzüglich einen Antrag auf Eintragung in das Register nach § 11a Absatz 1 Gewerbeordnung stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Registrierung müssen Sie sich entscheiden, ob Sie als Immobiliardarlehensvermittler oder als Honorar-Immobiliardarlehensberater registriert werden wollen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMWi, VIIB3
Stichwörter
Finanzierungshilfen, Zulassung, Kredit, Erlaubnispflichtige Gewerbe, Gewerbe, Darlehen, Vermittler, Immobilien, Grundstück