Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste
Beschreibung
Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einer Denkmalliste erfasst, die als Arbeitshilfe für alle Beteiligten dient. Die Aufnahme eines Kulturdenkmals in dieser Liste hat deklaratorische Bedeutung, das heißt, ein Kulturdenkmal ist bereits geschützt, bevor es in dieser Liste geführt wird, weil es die Definitionen erfüllt, die das Denkmaklschutzgesetz aufstellt.
Aufgeführt wird in der Denkmalliste:
- Kurzbezeichnung des Kulturdenkmals
- Lage
- charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
Die hessische Denkmalliste befindet sich im Aufbau. Welche Gebiete bereits vollständig mit geobezogenen Fachdaten aufbereitet werden konnten, können Sie im Internetauftritt "Kulturdenkmäler in Hessen" recherchieren. Weitere Gebiete werden stufenweise ergänzt.
- Kulturdenkmäler in Hessen:(Landesamt für Denkmalpflege Hessen)
Zuständigkeit
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist zuständig für die Inventarisation aller Hessischen Denkmäler.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste
Die Zuständigkeiten sind im Bereich des Denkmalschutzes beim Fachdienst Bauen nach Kommunen unterteilt. Wer Ihre richtige Ansprechperson ist, können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:
Kommune
Zuständige Ansprechperson
Allendorf
Florian Schick
Bad Arolsen
Antje Paul
Bad Wildungen
Antje Paul
Battenberg
Florian Schick
Bromskirchen
Florian Schick
Burgwald
Florian Schick
Diemelstadt
Antje Paul
Frankenau
Antje Paul
Frankenberg (Eder)
Antje Paul
Gemeinde Diemelsee
Antje Paul
Gemeinde Edertal
Antje Paul
Gemünden (Wohra)
Florian Schick
Haina
Antje Paul
Hatzfeld (Eder)
Florian Schick
Korbach
Antje Paul
Lichtenfels
Antje Paul
Rosenthal
Florian Schick
Twistetal
Antje Paul
Vöhl
Antje Paul
Volkmarsen
Antje Paul
Waldeck
Antje Paul
Willingen
Antje Paul
Ansprechpartner
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 6906-0
Telefax: +49 611 6906-140
E-Mail: Denkmalamt.Hessen@Denkmalpflege-Hessen.de
Internet
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Bauen
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 8-12
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Postanschrift
Südring 2
Postfach
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-418
Telefon: 06451 743-689
Telefax: 05631 954-375
Telefax: 06451 743-678
E-Mail: bauen@lkwafkb.de
Kontaktperson
Antje Paul
Postanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-413
Fax: 05631 954-375
E-Mail: antje.paul@lkwafkb.de
Florian Schick
Postanschrift
Otto-Stoelcker-Straße 23c
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 05631 954-687
E-Mail: florian.schick@lkwafkb.de
Verfahrensablauf
Ein Kulturdenkmal wird von Amts wegen in die Denkmalliste aufgenommen. Auch kann jeder (z.B. Eigentümer) einen entsprechenden Antrag stellen. Das Objekt muss die im Denkmalschutzgesetz definierten Eigenschaften haben.
In diesem Verfahren wird der Eigentümer unterrichtet, wenn ein Eintrag erfolgt, und auf die Rechte und Pflichten hingewiesen, die der Besitz eines Kulturdenkmals mit sich bringt.
Kosten
Für die Eintragung und die Einsicht in die Denkmalliste werden keine Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013
Stichwörter
archäologische Kulturdenkmale, Gartendenkmalpflege, Kleindenkmale, Kulturdenkmale, Kunstdenkmale, Kulturlandschaften, Denkmalliste, archäologische Flächendenkmale, bewegliche Kulturdenkmale, Baudenkmale, Bodendenkmale, städtebauliche Denkmalpflege, Denkmalverzeichnis