Elternbeitrag FestsetzungOnline erledigen

    Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme)

    Beschreibung

    Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt sowohl Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten als auch für die Tagesmütter und -väter ist und unter anderem für die Vermittlung eines Platzes für das Kind zuständig ist.

    Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege zahlen die Eltern einen Monatsbeitrag an das zuständige Jugendamt.

    Online-Dienste

    Kindertagespflege: Antrag auf Erlass des Kostenbeitrag

    ID: L100001_377491052

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Kindertagespflege: Antrag auf Förderung

    ID: L100001_377491051

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Sie müssen sich an das zuständige Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes wenden.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme)

    Die Zuständigkeiten, die sich nach dem Wohnort des zu betreuenden Kindes und seiner(s) Erziehungsberechtigten richten, sind nach Städten und Gemeinden aufgeteilt: 

    Ort

    Sachbearbeiter

    Allendorf (Eder), Bad Arolsen, Battenberg, Bromskirchen, Gemünden (Wohra),  Hatzfeld, Lichtenfels, Vöhl, Waldeck

    Anita Brand-Hasenzahl

    Burgwald, Edertal, Frankenberg, Haina, Rosenthal

    Yvonne Baumann

    Bad Wildungen, Frankenau

    Rufina Hense

    Diemelsee, Diemelstadt, Korbach, Twistetal, Volkmarsen, Willingen

    Alexander Brützel

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Jugend

    Adresse

    Postanschrift

    Uferstraße 5

    35066 Frankenberg (Eder)

    Hausanschrift

    Südring 3

    Postfach

    34497 Korbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Südring 2

    Postfach

    34497 Korbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 05631 954-1163

    E-Mail: jugend@lkwafkb.de

    Kontaktperson

    • Yvonne Baumann
      Postanschrift

      Bahnhofstraße 8

      35066 Frankenberg (Eder)

      Telefon Festnetz: 05631 954-1647

      E-Mail: yvonne.baumann@lkwafkb.de

    • Alexander Brützel
      Postanschrift

      Bahnhofstraße 14

      35066 Frankenberg (Eder)

      Telefon Festnetz: 05631 954-1796

      E-Mail: alexander.bruetzel@lkwafkb.de

    • Rufina Hense
      Postanschrift

      Bahnhofstraße 8

      35066 Frankenberg (Eder)

      Telefon Festnetz: 05631 954-1645

      E-Mail: rufina.hense@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hierzu gibt Ihnen das zuständige Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt Auskunft.

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme)

    Satzung zur Teilnahme an der Kindertagespflege, Erhebung von Kostenbeiträgen und Gewährung einer laufenden Geldleistung

    Rechtsbehelf

    Der Bescheid zur Kostenfestsetzung für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege enthält in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als Erziehungsberechtigte einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater für ihr Kind wünschen, wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt. Das Jugendamt ist bei der Suche nach einem geeigneten Platz behilflich. Für die Betreuung des Kindes setzt das Jugendamt einen monatlichen Beitrag fest. Die Höhe des Elternbeitrages orientiert sich in der Regel am Betreuungsumfang. Sie als Eltern zahlen den festgesetzten Betrag an das Jugendamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Beitrag kann ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII)

    Bemerkungen

    Siehe auch unter "Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme) und unter "Tagesmutter/Tagesvater - Erlaubnis zur Kindertagespflege".

    Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet (www.soziales.hessen.de).

    Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen unter www.hktb.de bereit, darunter die Broschüre "Recht kompakt in Stichworten".

    Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de