Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und WaldwegenOnline erledigen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Willingshausen - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. + Di. 08.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
Mi. geschlossen (nur telef.)
Do. 08.30-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Fr. 08.30-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06691 9630-0
Telefax: 06691 9630-16
E-Mail: bauamt@willingshausen.de
Kontaktperson
Frau Rockensüß
Telefon Festnetz: 06691 9630-32
E-Mail: bauamt@willingshausen.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
lockere Platten, Fußwegeschäden, Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden