Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

    Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist

    1. für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.

    Ansprechpartner

    Schwalm - Eder - Kreis - 30.4 - Ordnungs- und Gewerberecht, Sozialversicherung

    Beschreibung

    Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Jagd, Waffen und Sprengstoff


    Die Arbeitsgruppe Ordnungs- und Gewerberecht, Sozialversicherung gliedert sich in folgende Sachgebiete:

    - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
    - Waffenwesen
    - Jagd- und Fischereibehörde
    - Verteidigungswesen
    - Allgemeine Gewerberechtsangelegenheiten
    - Bekämpfung von Schwarzarbeit
    - Versicherungsamt.

    Die Kreisordnungsbehörde ist zuständig z.B. für Versammlungswesen, Vereinswesen, Melde-,Pass- und Ausweiswesen, Weitergabe von Beflaggungsanordnungen,Friedhofs- und Bestattungswesen,  etc.

    Aufgabe der Jagdbehörde ist u. a. die Prüfung von Jagdpachtverträgen,
    Rot- und Rehwildabschussplanungen,
    Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen.

    Die Zuständigkeit der Fischereibehörde ist u.a.  für Prüfung von Fischereipachtverträgen,
    Bestellung von Fischereiaufsehern,
    Abnahme von Fischerprüfungen gegeben.

    Die Gewerbebehörde erteilt Erlaubnisse nach den §§ 34a (Bewachungsgewerbe), 34 c (Makler), 34 i (Immobiliardarlehensvermittler) der Gewerbeordnung, ist zuständig für die Bekämpfung der Schwarzarbeit, im Rahmen des Gewerbeprüfdienstes Überwachung der Spielhallen und Gaststätten.

    Das Versicherungsamt hat seit Einrichtung der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung im Gebäude 1 des Behördenzentrums nur noch administrative Funktionen. 

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Oder nach individueller Vereinbarung.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 15:30 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 15:30 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 15:30 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 12:30 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-3060

    Telefax: 05681 775-3061

    E-Mail: gewerberecht@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Willingshausen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2

    34628 Willingshausen

    (OT Wasenberg)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. + Di. 08.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
    Mi. geschlossen (nur telef.)
    Do. 08.30-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
    Fr. 08.30-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06691 9630-12

    Telefax: 06691 9630-18

    E-Mail: ordnungsamt@willingshausen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung

    oder
    Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer

    oder

     Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer

    oder

    Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde

    oder

    Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei

    oder

    Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann

    oder

    bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)

    • Passbild

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr in EUR

    Fischereiabgabe in EUR

    Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein

    10

    7,50

    Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein

    18

    27,00

    Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein

    36

    50,00

    Jugendfischereischein
    (1 Jahr)

    4

    3,50

    Jugendfischereischein
    (5 Jahre)

    6

    17,00

    Ausländerfischereischein

    5

    7,50

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fisch, Binnenfischerei, Angeln, Fischerschein, Fischer, Fischerei, HMUKLV, Fischen, Angelgenehmigung, Angelerlaubnis, Fischereischein, Sportangler, Angelschein, Angelkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English