Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

    Sammlungen

    Beschreibung

    Sammlungen bedürfen in Hessen keiner Erlaubnis.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Willingshausen - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2

    34628 Willingshausen

    (OT Wasenberg)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. + Di. 08.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
    Mi. geschlossen (nur telef.)
    Do. 08.30-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
    Fr. 08.30-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06691 9630-12

    Telefax: 06691 9630-18

    E-Mail: Ordnungsamt@willingshausen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt das "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" (DZI), 14195 Berlin, Bernadottestr. 94. Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs.

    Auf dieser Basis beantwortet das DZI gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

    Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der "Deutsche Spendenrat e.V".

    Betrügerisches Verhalten bei Haus- und Straßensammlungen kann im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden. Gegen Sammlungen, die gegen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, kann nach Polizeirecht eingeschritten werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sammlung, Sammlungen, Sortiment

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de