Fahrerlaubnis UmschreibungOnline erledigen

    Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

    Ihr Führerschein muss in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden? Hier erhalten Sie Informationen dazu.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ergibt. Nach Ablauf dieser Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument .

    Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Achtung:

    Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Schwalm - Eder - Kreis - 30.5.2 - Führerscheinstelle

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 15:30 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 15:30 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 15:30 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 17:00 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 12:30 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-3089

    E-Mail: Fuehrerscheinstelle@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Wabern - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgrafenstraße 9

    34590 Wabern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Montag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 05683 5009-40

    Telefax: 05683 5009-90

    E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-wabern.de

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • Führerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 27.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Führerschein, Kartenführerschein, alter Führerschein, Führerscheinumstellung, Umtausch, Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, alte Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English