Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 beantragen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Anhänger über 750 kg führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.
Beschreibung
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis Klasse B erweitern. Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen, sofern die zulässige Gesamtmasse 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Dafür absolvieren Sie die entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a (Schlüsselzahl B96) oder 7b (Schlüsselzahl B196) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 30.5.2 - Führerscheinstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-3089
E-Mail: Fuehrerscheinstelle@schwalm-eder-kreis.de
Kontaktperson
Herr Ralf Otto
Telefon Festnetz: 05681 775-3075
E-Mail: ralf.otto@schwalm-eder-kreis.de
Frau Gisela Carp
Telefon Festnetz: 05681 775-3081
Frau Alexandra Heß
Telefon Festnetz: 05681 775-3077
Frau Lisa Weiland
Telefon Festnetz: 05681 775-3092
Frau Isabell Orth-Klammer
Telefon Festnetz: 05681 775-3095
Frau Marie-Sophie Wolf
Telefon Festnetz: 05681 775-3093
Herr Leon Decher
Telefon Festnetz: 05681 775-3097
Gemeinde Wabern - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Montag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 05683 5009-40
Telefax: 05683 5009-90
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-wabern.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Pass, ggf. mit Meldebescheinigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Teilnahmebescheinigung Fahrerschulung nach Anlage 7 a (Schlüsselzahl 96) oder nach Anlage 7b FeV (Schlüsselzahl 196)
- gültiger Führerschein
- ggf. Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Für die Erweiterung um die Schlüsselzahl 96:
- Sie müssen mindestens 18, im Falle des begleitenden Fahrens 17 Jahre alt sei
- Sie müssen eine Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden absolviert haben und nachwiesen können (mind. 2,5 Stunden theoretische Schulung, mind. 3,5 Stunden praktische Schulung)
- Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen
Für die Erweiterung um Schlüsselzahl 196:
- Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein
- Sie müssen mindestens fünf Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein
- Sie müssen neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachwiesen können
- Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten
Rechtsgrundlage(n)
- § 6a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anlage 7a (§ 6a Absatz 3 und 4) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anlage 7b (zu § 6b Absatz 3 und 4) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 6b Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie absolvieren die jeweilige Fahrerschulung nach Anlage 7 a (Schlüsselzahl 96) oder Anlage 7 b FeV (Schlüsselzahl 96). Beim Antrag auf Eintragung ist der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a oder 7b beizubringen. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht notwendig.
Fristen
Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise (Besonderheiten)
- Übersicht Fahrerlaubnisklassen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 19.08.2022
Stichwörter
Fuhrerschein, 125ccm Motorräder, Kraftrad, Erweiterung, national, Motorrad, Führerschein, Anhänger, Lappen, Schlüsselzahl, Fahrerlaubnis